Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests, V0619/2021 Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0619/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests, V0619/2021 Bremen
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen
Grundschulen im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests LEPU oder gleichwertig für Schüler:innen an Grundschulen.
Menge im LV: 900.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass Schüler:innen in der Lage sein können, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss. Beim Lepu-Test wird das Stäbchen unmittelbar nach dem Nasenabstrich in das Testheft gesteckt, so dass die Kinder wieder beide Hände frei haben und sich ganz auf den nächsten Arbeitsschritt (Fläschchen mit Pufferlösung öffnen und auf das Stäbchen tropfen) konzentrieren können. Das verhindert die Gefahr eines Vergießens bzw. in Kontaktkommens mit der Pufferflüssigkeit. Andere Tests, wie z.B. Hotgen oder Lyher kommen hier nicht infrage aufgrund der eingeschränkten motorischen Fähigkeiten der Kinder
Weiterführende Schulen im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests für Schüler:innen an Weiterführenden Schulen (ab der 5. Klasse).
Menge im LV: 2.730.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 10 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft.
Vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass Schüler:innen in der Lage sein können, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss.
Alle Verpackungsgrößen sind zugelassen.
Kinder- und Familienzentren im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von
Covid-19 Antigen Schnelltests für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Menge im LV: 230.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Selbsttests zur Anwendung der Eltern bei den Kindern im Alter ab 3 Jahren. Die Tests müssen geeignet sein für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Lyher Covid-19 Antigen Schnelltests (Nasal) 5640-S-009/21 sind hier zwingend erforderlich, weil diese unter wissenschaftlicher Begleitung ausgesucht wurden für die Anwendung bei Kindern und auch derzeit vom BIPS evaluiert werden. Des Weiteren sind die mehrsprachigen Informationsmaterialien und das erklärende Video auf diesen Test ausgelegt.
Vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen.
Beschäftigte des Landes Bremen und weiterer Einrichtungen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid19-Selbsttests für Beschäftigte des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie weiterer Einrichtungen (siehe Vergabeunterlagen)
Menge im LV: 350.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Selbsttests zur Eigenanwendung der Bediensteten.
Die Tests müssen vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen sein.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Bediensteten in der Lage sein können, die Tests eigenständig durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und
§ 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre
Zuverlässigkeit
als Bewerber in Frage stellen.
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten
unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren
Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine
Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie
eine
Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45
Abs. 4 Nr. 2 VgV)
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4
VgV)
zu 2. Mindestdeckungssummen für die
Berufshaftpflichtversicherung:
[Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und 1 000 000
Euro für sonstige Schäden.
zu 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die
besondere Leistungsart dieser Ausschreibung
1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren
Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Vor der Auslieferung einer jeweils beim Lieferanten zwischenzulagernden Charge oder der Gesamtmenge ist eine Freigabe nach Prüfung eines Rückstellmusters durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erforderlich. Rechnungen müssen elektronisch als strukturierter XML-Datensatz nach dem Standard XRechnung erfolgen (siehe auch e-rechnung.bremen.de). Der Auftraggeber behält sich vor, Bestellungen über einen behördeninternen Webshop abzuwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber
zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern
oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie
nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten
deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de