2160/G23 - Los 4 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2160/G23 - Los 4 - Nord-West 4

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=416643
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=416643
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2160/G23 - Los 4 - Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz - Regionallose)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2160/G23 - Los 4 - Nord-West 4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63712600 Betankung von Fahrzeugen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr.

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gem. § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb der HPC-Ladeinfrastruktur im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§ 3 Abs. 5 SchnellLG).

Die zu vergebende Leistung ist in 23 Lose aufgeteilt, wobei sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Die 23 Lose sind auf 6 Regionen verteilt, so dass eine Region 3-5 Lose umfasst. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils gleichartige Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2160/G23 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren.

Die Verfahren für die übrigen 22 Lose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt „Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2160/G23“ oder alternativ „Deutschlandnetz“ zu erreichen.

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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 4 - Region Nord-West, Los 4 und umfasst Flächen der Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Insbesondere zur Absicherung des zukünftigen Wettbewerbs sowie der Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Überforderung der Bieter, gilt eine Zuschlagslimitierung (§ 30 Abs. 1 S. 2 VgV), nach der ein Bieter den Zuschlag auf lediglich ein Los je Region und maximal drei Lose insgesamt erhalten kann. Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt; verbundene Unternehmen (§ 36 Abs. 2 GWB) werden als ein einheitliches Unternehmen betrachtet.

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Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher:

- Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

- Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 23

- Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3 insgesamt; 1 Los je Region

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Los 4 - Region Nord-West, Los 4: Flächen der Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von öffentlich-zugänglicher HPC-Ladeinfrastruktur im Sinne von § 2 Nr. 9 Ladesäulenverordnung im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr in dem unter II.1.1) genannten Los zu vergeben.

Hierfür hat der Auftraggeber die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Vertrag festgelegt. Die so definierte Leistung soll anteilig vergütet werden, wobei die konkrete Höhe der Vergütung im Rahmen dieser Ausschreibung - durch ein wettbewerbliches Verfahren - festgelegt wird. Im Rahmen der Leistungserbringung sind darüber hinaus insbesondere die folgenden Punkte wesentlich:

- Die Errichtung hat in den durch den Auftraggeber definierten Suchräumen in der jeweils definierten Standortgröße (mit vier, acht, zwölf oder sechzehn HPC-Ladepunkten) innerhalb der Errichtungsfristen zu erfolgen. Die Suchräume sind dabei durch den Auftraggeber so festgelegt, dass vergleichbare Bestandsladeinfrastruktur (ab 150 kW) berücksichtigt wurde. Im Zuge der Errichtung hat der Bieter solche Flächen für die Standorterrichtung zu akquirieren, die den vertraglichen Anforderungen genügen müssen. Dabei kann unter den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen bereits bestehende Ladeinfrastruktur eingebracht werden.

- Der nutzerfreundliche Betrieb der Standorte muss mit einer durchgängigen Verfügbarkeit der HPC-Ladeeinrichtungen und einem hohen Servicelevel gewährleistet sein.

- Der diskriminierungsfreie Zugang zu den HPC-Ladeeinrichtungen muss sichergestellt sein. Dies gilt sowohl gegenüber den sog. EMP (E-Mobility-Provider) als auch unmittelbar gegenüber Endkunden beim Ad-hoc-Laden.

- Damit Nutzer zu attraktiven Preisen laden können, wird eine flexible Preisobergrenze für das Ad-hoc-Laden definiert.

Diese Preisobergrenze ist flexibel und kostenbasiert und wird so festgelegt werden, dass dem zukünftigen Auftragnehmer eine angemessene Marge verbleibt. Sie folgt in ihrer Flexibilität den sich verändernden wesentlichen Kostenpositionen, wie z.B. den variablen Stromkosten, den Beschaffungskosten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen.

Die Höhe der flexiblen und kostenbasierten Preisobergrenze wird zunächst - unter Berücksichtigung der aktuellen Parameter und vorbehaltlich der im Vergabeverfahren zu führenden Verhandlungen - bei 44 Ct/kWh inkl. USt. liegen. Gegenstand der angeführten Verhandlungen zur Ausgestaltung der Preisobergrenze wird dabei insbesondere sein,

(1) dass die Auftragnehmer ab dem kommenden Jahr pro verkaufter kWh Zusatzerlöse über die THG-Quotenregelung erzielen können und

(2) wie die standortindividuell unterschiedlichen Leistungspreise im Zusammenhang mit der Strombeschaffung angemessen berücksichtigt werden können.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Leistungserbringung zu einem Großteil erst im Jahr 2023 erfolgen wird, wenn wegen des Hochlaufs der Elektromobilität deutlich mehr Ladevorgänge pro Ladepunkt zu erwarten sind.

- Die diskriminierungsfreien Zugangsentgelte, die sog. EMP an den Betreiber für die Ladevorgänge ihrer Kunden zahlen, müssen marktüblich und angemessen sein. Sie dürfen zudem die für das Ad-hoc-Laden maßgebliche Preisobergrenze nicht überschreiten. Eine preisliche Differenzierung zwischen den Zugangsentgelten für Mobilitätsanbieter zu den Entgelten für das Ad-hoc-Laden ist aber möglich, soweit dies insbesondere durch einen geringeren Abwicklungsaufwand der Leistungsbeziehung mit Mobilitätsanbietern sachlich gerechtfertigt ist.

- Ziel der Ausschreibung ist darüber hinaus, dass der jeweilige Betreiber die HPC-Ladeinfrastruktur auch nach Ablauf des Vertrages mit dem Bund in öffentlich zugänglicher, nichtdiskriminierender und nutzerfreundlicher Weise weiter betreibt.

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Die Einzelheiten zum Leistungsinhalt und -umfang sind den elektronisch bereit gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Standortverfügbarkeit / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Standortkonzept - Nutzerfreundliche Standort- und LIS-Ausstattung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Designkonzept / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 65
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Bund hat das Recht durch einseitige Erklärung gegenüber dem Betreiber einmalig die Laufzeit des Vertrags um zwei Jahre zu verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig.

1. Die Teilnahmeanträge, die form- und fristgerecht eingegangen sind, werden auf die Erfüllung der bekannt gegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen geprüft.

Der AG prüft mithin die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Eignung, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften sowie ggf. eignungsverleihender Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft.

2. Anhand der im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit getätigten Angaben der geeigneten Bewerber, wird die darin zum Ausdruck kommende Erfahrung bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladepunkten (LP) gemäß folgender Wertungskriterien bewertet.

Wertungskriterium 1: Öffentlich zugängliche Ladepunkte (LP) - Bewertet werden die Errichtung und der Betrieb öffentlich zugänglicher Ladepunkte (AC und DC)

- Errichtung und Betrieb von mind. 1.000 öffentlich zugänglichen LP: 4 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 500 öffentlich zugänglichen LP: 3 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 250 öffentlich zugänglichen LP: 2 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 100 öffentlich zugänglichen LP: 1 Punkt

Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den „Referenzangaben A“ und „Referenzangaben B“ gemachten Eintragungen.

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Wertungskriterium 2: Hohe Ladeleistung - Bewertet wird die Errichtung und der Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit hohen Ladeleistungen.

- Errichtung und Betrieb von mind. 60 DC-LP mit mind. 150 kW: 4 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 40 DC-LP mit mind. 150 kW: 3 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 20 DC-LP mit mind. 150 kW oder mind. 80 DC-LP mit mind. 50 kW: 2 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 10 DC-LP mit mind. 150 kW oder mind. 40 DC-LP mit mind. 50 kW: 1 Punkt

Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den „Referenzangaben A“ und „Referenzangaben B“ gemachten Eintragungen.

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Wertungskriterium 3: Schnellladehubs - Bewertet werden die Errichtung und der Betrieb von Schnellladehubs; ein Ladehub besteht aus mind. vier Ladepunkten die sich typischerweise auf einem Grundstück befinden und aus Nutzersicht eine Anlage darstellen, von denen mind. vier Ladepunkte eine Ladeleistung von mind. 50 kW aufweisen oder mind. zwei Ladepunke eine Ladeleistung von mind. 150 kW aufweisen.

- Errichtung und Betrieb von mind. 20 Schnellladehubs: 4 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 10 Schnellladehubs: 3 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 5 Schnellladehubs: 2 Punkte

- Errichtung und Betrieb von mind. 2 Schnellladehubs: 1 Punkt

Die Wertung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den „Referenzangaben C“ gemachten Eintragungen.

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Hinsichtlich der abgefragten Referenzen gilt:

- Die Errichtung umfasst die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme der Ladepunkte.

- Betreiber ist, wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt (vgl. § 2 Nr. 12 LSV).

- Der Zeitpunkt der Errichtung ist unerheblich; der Betrieb muss hingegen innerhalb der letzten 3 Jahre und für mindestens 6 Monate geführt worden sein.

- Die Errichtung und der Betrieb müssen sich nicht auf dieselben Ladepunkte beziehen, d.h. es können auch Ladepunkte genannt werden, die lediglich errichtet, aber nicht betrieben oder nicht errichtet, aber betrieben wurden. Beispiel: Bewerber A hat 10 Ladepunkte errichtet, davon hat er in den letzten drei Jahren lediglich 5 Ladepunkte länger als 6 Monate betrieben. Zudem hat Bewerber A den Betrieb von 3 Ladepunkten, die er selbst nicht errichtet hat, übernommen. Diese Ladepunkte betreibt er seit einem Jahr. Im Ergebnis werden für Bewerber A die Referenzen „Errichtung und Betrieb“ für 8 Ladepunkte anerkannt.

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Die Punkte der drei genannten Wertungskriterien werden für jeden/jede Bewer-ber/Bewerbergemeinschaft ohne weitere Gewichtung addiert. Die sich daraus ergebende Reihung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften ist maßgeblich für die Aufnahme der zehn am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften je Los in das weitere Verfahren. Soweit mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl aufweisen, entscheidet über die Rangfolge die höhere Anzahl an öffentlich zugänglichen Ladepunkten gemäß Wertungskriterium 1.

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Damit durchgängig eine zeitgemäße und leistungsfähige HPC-Ladeinfrastruktur für die Nutzer zur Verfügung steht, überprüft der Bund im Abstand von zwei Jahren nach Wirksamwerden dieses Vertrages, ob Innovationen bestehen, die an im Einvernehmen zwischen dem Betreiber und dem Bund ausgewählten Standorten testweise umgesetzt werden sollen. Unabhängig von dieser regelmäßigen Überprüfung können sowohl der Bund als auch der Betreiber jederzeit eine Überprüfung hinsichtlich konkreter Innovationen einleiten.

Innovationen sind

- technische Neuerungen an den HPC-Ladeeinrichtungen oder einzelnen HPC-Ladepunkten (z.B. Zahlungsmöglichkeiten, Parkplatzdetektionen etc.) oder

- für Nutzer relevante Umgebungseinrichtungen, z.B. Maßnahmen die den Komfort während des Ladestopps erhöhen, die über den nach diesem Vertrag geschuldeten Standard hinausgehen.

Der Bund kann eine testweise Umsetzung der Innovation beauftragen, wenn

- sich ein Marktstandard (noch) nicht herausgebildet hat und

- die Innovation zu einer Vereinfachung oder Verbesserung des Ladevorgangs für die Nutzer führt oder sie die Effizienz oder Verfügbarkeit der HPC-Ladeeinrichtungen/-Ladepunkte steigert bzw. Umfragen unter Nutzern das Bedürfnis nach der Innovation zum Ergebnis hatten.

Liegen die Voraussetzungen für die testweise Umsetzung der Innovationsleistungen vor, beauftragt der Bund diese schriftlich auf Grundlage dieses Vertrages und einer durch den Bund konkretisierten Aufgabenstellung gesondert. Der Betreiber erstellt auf der Grundlage des konkretisierten Leistungsumfangs ein Angebot, das alle Personal- und Sachkosten enthält und die Standorte und den Testzeitraum benennt. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahme durch den Bund. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.

2. Der Bund ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens den Leistungsumfang anzupassen und erforderlichenfalls eine neue Vergütungsobergrenze (Auftragsvolumen) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen:

- Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht ohne Anpassung des Leistungsumfangs ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden.

- Die Gründe sind nachvollziehbar durch den Betreiber zu dokumentieren und durch den Bund gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.

- Die Ermittlung des Änderungs- und Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Änderungs- und Mehrbedarfes.

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

- Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft mit Formblatt 2 eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

- Verzeichnis der benannten Drittunternehmen: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber im Formblatt 3 anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - im Formblatt 3 benennen.

- Unternehmensstruktur: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, muss seine jeweilige Konzernstruktur darlegen. Die Darstellung hat die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiederzugeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB.

- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 Abs. 1 VgV, 123-125 GWB: Jeder Teilnehmer am Vergabeverfahren (auch Unterauftragnehmer oder einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft) muss das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe individuell und vollständig nachweisen (Formblatt 4).

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihendes Unternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder ggf. eine gleichwertige Erklärung eines anderen Staates vorzulegen, die nicht älter als drei Monate ist - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen. Bei Nichtvorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Ergibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, dass derzeit Steuerrückstände bestehen und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen diese nicht ausreichend erklären bzw. plausibilisieren, wird das Unternehmen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Sofern die zuständigen Behörden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine gleichwertige Erklärung nicht ausstellen, ist dies durch das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen darzulegen.

- Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Dieser Nachweis ist durch Ausfüllen und Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung in Formblatt 5 zu erbringen.

- Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6 im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist.

- Verschwiegenheitserklärung des Bewerbers: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 7 eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben.

- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen: Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag durch Vorlage des Formblatts 8 eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder kartellrechtlich zulässig ist.

- Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als ein Monat ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Von jedem Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihenden Unterauftragnehmer ist ein maximal 2 Monate altes - rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist - Bankbestätigungsschreiben seiner Hausbank vorzulegen, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten gibt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei Nichtvorlage des Bankbestätigungsschreibens wird das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Ergibt das Bankbestätigungsschreiben, dass Informationen über Zahlungsstörungen in der Vergangenheit vorliegen und ein erhöhtes Risiko für weitere Zahlungsschwierigkeiten besteht und kann das zur Vorlage verpflichtete Unternehmen dieses erhöhte Risiko nicht durch Erklärungen ausräumen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Ladepunkten zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden

- dem Bewerber,

- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,

- einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer.

Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind hierzu im jeweiligen Tabellenblatt des Formblattes 9 vollständige Angaben zu machen.

Geeignet sind Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, deren wesentliche Leistungen mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.

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Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der im Formblatt 9 zu den „Referenzangaben A“ und „Referenzangaben B“ gemachten Eintragungen.

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Hinsichtlich der Bewertung der vorgelegten Referenzen im Rahmen der Beschränkung der Anzahl der Bewerber wird auf Ziff. II.2.9) verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen/Grundeignung:

In Formblatt 9 (Exceltabellenblätter) muss für eine Beteiligung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens nachgewiesen werden:

- die Errichtung und der Betrieb von mind. 10 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 50 kW

oder

- die Errichtung und der Betrieb von mind. 5 öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit mind. 100 kW.

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Hinsichtlich der abgefragten Referenzen gilt:

- Die Errichtung umfasst die bauliche Herstellung bis zur Inbetriebnahme der Ladepunkte.

- Betreiber ist, wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt (vgl. § 2 Nr. 12 LSV).

- Der Zeitpunkt der Errichtung ist unerheblich; der Betrieb muss hingegen innerhalb der letzten 3 Jahre und für mindestens 6 Monate geführt worden sein.

- Die Errichtung und der Betrieb müssen sich nicht auf dieselben Ladepunkte beziehen, d.h. es können auch Ladepunkte genannt werden, die lediglich errichtet, aber nicht betrieben oder nicht errichtet, aber betrieben wurden. Beispiel: Bewerber A hat 10 Ladepunkte errichtet, davon hat er in den letzten drei Jahren lediglich 5 Ladepunkte länger als 6 Monate betrieben. Zudem hat Bewerber A den Betrieb von 3 Ladepunkten, die er selbst nicht errichtet hat, übernommen. Diese Ladepunkte betreibt er seit einem Jahr. Im Ergebnis werden für Bewerber A die Referenzen „Errichtung und Betrieb“ für 8 Ladepunkte anerkannt.

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der AG wird mit dem finalen Angebot die Absichtserklärung einer Bank fordern, in dem diese bestätigt, für den Fall der Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß den vertraglichen Vorgaben (§ 38 des Vertrags) zu stellen. Die Höhe der geforderten Vertragserfüllungsbürgschaft wird sich an den finalen vertraglichen Vorgaben orientieren und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich festgelegt werden.

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 159-420398
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert.

2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrags notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Fragen der Bewerber in Textform und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 25.10.2021 zu stellen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Fragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.

4) Das Verhandlungsverfahren kann unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben des § 17 VgV zu Änderungen am Inhalt und Umfang der vom Betreiber geschuldeten Leistungen führen, etwa aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen. Nicht verhandelbar sind die Koordinaten der Suchräume, die als Mindestkriterium im Verfahren zu beachten sind, sowie die unter Abschnitt II.2.5) genannten Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund der Verhandlungen zu Präzisierungen einzelner Angaben oder Aspekte im Rahmen der Zuschlagskriterien kommen kann.

Der AG wird den Bietern sämtliche Änderungen rechtzeitig und diskriminierungsfrei unter Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und Gleichbehandlung spätestens vor Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote mitteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html ) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html ) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2021