Personalüberlassung von gewerblich-technischen Berufen Referenznummer der Bekanntmachung: 2155366
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Personalüberlassung von gewerblich-technischen Berufen
Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/21/005 sollen Rahmenverträge für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit zwei optionalen Vertragsverlängerungen um ein Jahr, geschlossen werden.
Gebiet Nürnberg
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Listung von Firmen auf dem Gebiet der Personalüberlassung und die Bildung eines Lieferantenpools zur Abdeckung der Personalbedarfe im Bereich der gewerblich-technischen Tätigkeiten im DB Konzern.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Option im Bedarfsfall eine Anfrage und Beauftragung durch den Auftraggeber durchzuführen und im Anschluss auf den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen („Einzelverträge“) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zwischen dem Bedarfsträger und Auftragnehmer. Es besteht keine Verpflichtung, diese Option auszuüben.
Gebiet Berlin
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Listung von Firmen auf dem Gebiet der Personalüberlassung und die Bildung eines Lieferantenpools zur Abdeckung der Personalbedarfe im Bereich der gewerblich-technischen Tätigkeiten im DB Konzern.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Option im Bedarfsfall eine Anfrage und Beauftragung durch den Auftraggeber durchzuführen und im Anschluss auf den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen („Einzelverträge“) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zwischen dem Bedarfsträger und Auftragnehmer. Es besteht keine Verpflichtung, diese Option auszuüben.
Gebiet Hamburg
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Listung von Firmen auf dem Gebiet der Personalüberlassung und die Bildung eines Lieferantenpools zur Abdeckung der Personalbedarfe im Bereich der gewerblich-technischen Tätigkeiten im DB Konzern.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Option im Bedarfsfall eine Anfrage und Beauftragung durch den Auftraggeber durchzuführen und im Anschluss auf den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen („Einzelverträge“) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zwischen dem Bedarfsträger und Auftragnehmer. Es besteht keine Verpflichtung, diese Option auszuüben.
Bundesgebiet außerhalb Los1, Los2, Los3
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Listung von Firmen auf dem Gebiet der Personalüberlassung und die Bildung eines Lieferantenpools zur Abdeckung der Personalbedarfe im Bereich der gewerblich-technischen Tätigkeiten im DB Konzern.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Option im Bedarfsfall eine Anfrage und Beauftragung durch den Auftraggeber durchzuführen und im Anschluss auf den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen („Einzelverträge“) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zwischen dem Bedarfsträger und Auftragnehmer. Es besteht keine Verpflichtung, diese Option auszuüben.
Spezialberufe
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Listung von Firmen auf dem Gebiet der Personalüberlassung und die Bildung eines Lieferantenpools zur Abdeckung der Personalbedarfe im Bereich der gewerblich-technischen Tätigkeiten im DB Konzern.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Option im Bedarfsfall eine Anfrage und Beauftragung durch den Auftraggeber durchzuführen und im Anschluss auf den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen („Einzelverträge“) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zwischen dem Bedarfsträger und Auftragnehmer. Es besteht keine Verpflichtung, diese Option auszuüben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.