Rechtswirksam beweiserhaltendes Langzeitarchiv Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49385
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
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E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtswirksam beweiserhaltendes Langzeitarchiv
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bundesweit
rechtswirksam beweiserhaltendes Langzeitarchiv
Bei den unter den Ziffern II.1.5 und II.2.6 genannten Werten handelt es sich um unverbindliche Schätzwerte. Im Zuschlagsfalle besteht kein Anspruch auf Beauftragung und Vergütung in Höhe der aufgeführten geschätzten Werte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung
oder alternativ:
- Erklärungen die den Vorgaben der Bietereigenerklärung entsprechen mit folgenden Einzelangaben:
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister verzeichnet ist;
Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
Erklärung, dass für das Unternehmen kein Verfahren zu erwarten ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister führen kann;
Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat;
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
Erklärung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention;
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer Auftrags- oder Konzessionsverträge der Deutschen Bahn keine Aufträge mangelhaft ausgeführt hat;
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe gemäß §§ 123 f. GWB oder § 122 GWB keine Täuschung und keine Auskünfte zurückbehalten hat.
Das Unternehmen war stets in der Lage die geforderten Nachweise zu übermitteln;
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG versucht hat die Entscheidungsfindung zu beeinflussen,
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten oder irreführende Informationen übermittelt hat;
Erklärung, dass das Unternehmen keine schweren Verfehlungen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen hat;
Erklärung, dass das Unternehmen keine Kenntnis davon hat, dass eine Person die dem Unternehmen zuzurechnen ist rechtskräftig wegen eines Tatbestandes nach § 123
Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB verurteilt ist eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde;
Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex;
Erklärung, dass das Unternehmen den Beschäftigten oder eingesetzten Leiharbeitern bei der Ausführung der Leistung das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG das
Mindestlohngesetz – MiLoG - sonstige geltende Regelungen allgemein verbindlich geltende tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält;
Erklärung, dass das Unternehmer die Verpflichtungen zum Entsendegesetz, Mindestlohngesetz etc. auf beauftragte Nachunternehmen überträgt
- Nachweis der Bewerber über die Registrierung seines Unternehmens beim Berufs- oder Handelsregister durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges (oder vergleichbarer
Unterlagen) nach. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.
- Nachweis der Bewerber über die Anerkennung der Vertraulichkeitserklärung. Alternativ reichen die Bewerber Eigenerklärungen ein, die dem Inhalt der Vertraulichkeitserklärung entsprechen.
- Bestätigung der Bewerber von der Kenntnis, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen und Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur
fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
- Nachweis über das Bestehen einer marktüblichen Haftpflichtversicherung (Versicherer und Deckungshöhe) für die vergabegegenständlichen Leistungen ein, für die sich die
Teilnehmer bewerben. Die Deckungssumme muss mindestens 5 Mio. EUR betragen, die zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden kann.
Alle Eignungskriterien sind vollständig unter Punkt: "KG 1: III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung" - im
Bieterportal des Auftraggebers (https://bieterportal.noncd.db.de/) zu finden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft:
oder alternativ:
- Erklärungen, die den Vorgaben der Lieferantenselbstauskunft entsprechen mit folgenden Einzelangaben:
Angaben zu Allgemeinen Unternehmensdaten, die ermöglichen das Unternehmen zu identifizieren
(D-U-N-S-Nummer, Firmenbezeichnung, Anschrift)
Angaben zu Ansprechpartner/Verantwortliche der Geschäftsführung, Verkauf und Qualitätssicherung
Angaben zum Firmenprofil (Handelsregister-Nr., Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechtsform,
Unternehmensstruktur wie Angaben zu Muttergesellschaft(en), Tochtergesellschaft(en) und/oder
Konzernzugehörigkeiten
Unternehmens- und Finanzdaten der letzten 3 Jahre (Eigenkapital, Gesamtkapital,
Sachanlagevermögen, Jahresüberschuss v. Steuern, Gesamtumsatz lt. GuV, Anzahl Mitarbeiter im
Gesamt-Unternehmen und im Bereich bezogen auf den Vergabegegenstand)
Angaben über IT-Ausstattung im Unternehmen
Angaben über vorhandene Qualitätsmanagement-Systeme und QM-Zertifikate
Angaben über Beiträge zum Umweltschutz
Angaben über Referenzkunden
- Nachweis zur finanziellen / wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens des Bewerbers anhand einer aktuellen Bankauskunft. Aus dieser müssen Aussagen zur generellen Finanzsituation des Unternehmens, insbesondere zur Liquidität, hervorgehen. Dieser Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.
- Nachweis zur wirtschaftlichen Gesamtsituation des Unternehmens des Bewerbers anhand einer aktuellen Wirtschaftsauskunft durch ein unabhängiges Prüfinstitut (z. B. Creditreform). Dieser Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.
- Eigenkapitalquote: Es sind die Eigenkapitalquoten aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Bewertet wird als Auswahlkriterium die durchschnittliche Quote an Eigenkapitel aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- projektbezogener Umsatz: Es ist der projektbezogene Umsatz für zum Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Anzugeben sind ausschließlich die geforderten Zahlen getrennt nach den Geschäftsjahren. Bewertet wird dabei als Auswahlkriterium der niedrigste jährliche projektbezogenen Umsatz aus den letzten drei Jahren.
Bei den vom Auftraggeber formulierten "Auswahlkriterien“ als bewertete Eignungskriterien sind je Anforderungskriterium unterschiedliche Erfüllungsstufen möglich. Das genaue Bewertungsschema ist im jeweiligen Eignungskriterium definiert. Die erreichte Erfüllungsstufe wird durch den Auftraggeber anhand der durch den Bewerber eingereichten Unterlagen und Angaben zum Kriterium festgelegt. Aus der Summe der erreichten Punkte multipliziert mit der jeweils angegeben Gewichtung ergibt sich die erreichte Punktzahl, die für das Ranking der geeigneten und zuverlässigen Bewerber maßgeblich ist. Maximal kann so eine erreichte
Gesamtpunktzahl von 10.000 Punkten erreicht werden. Dies entspricht einer vollständigen Erfüllung aller Anforderungen. Das genaue Bewertungsschema ist im Dokument Eignungsmatrix definiert und den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle Eignungskriterien sind vollständig unter Punkt: " KG 2: III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" - im Bieterportal des Auftraggebers (https://bieterportal.noncd.db.de/) zu finden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
darunter unter anderem:
- Einreichung einer Unternehmensdarstellung, in der der Bewerber sein Unternehmen kurz und prägnant vorstellt. Dabei ist u. a. auf folgende Punkte einzugehen:
Angabe des Gründungsjahrs
Angabe der Gesellschaftsform
Beschreibung der Gesellschafterstruktur
Insofern bekannt, Erläuterung der Änderung in der Gesellschafterstruktur
Übersicht / Aufstellung über die Standorte des Unternehmens
Ausweis der konzernverbundenen Standorte bzw. Standorte von Partnern/Subunternehmern
Erläuterung der Unternehmensstruktur und Geschäftsbereiche
- Einreichung einer Erläuterung zum Leistungsportfolio (Leistungsspektrum) des Teilnehmers bezogen auf den Vergabegegenstand. Dabei ist u. a. auf folgende Punkte
einzugehen:
- Migration von physischen zu digitalen Dokumenten
- Eigenentwicklungsgrad und Releasepolitik eigenentwickelter IT-Komponenten
- Eingesetzte Technologien bei der App- und Webcliententwicklung
- Angebotene Supportleistungen
- Erfahrungen bei
a) der Zustellung von digitalen Dokumenten,
b) der Langzeitarchivierung,
c) der qualifizierten elektronischen Signatur nach eIDAS
- Bestätigung, dass der Bewerber seine Prozesse entsprechend den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 27001 ausgerichtet hat.
- Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001:2015 zum Qualitätsmanagementsystem oder gleichwertig
- Der Bewerber reicht eine Beschreibung ein, aus der in wesentlichen Grundsätzen die Maßnahmen zur Gewährleistung des Qualitätsmanagements nach ISO 9001:2015 (oder vergleichbar) im Rahmen der Ausführung seiner Dienstleistungen hervorgehen (Auswahlkriterium).
- Bestätigung, dass der Bewerber die Leistungsbereiche:
a) der digitalen Dokumentenzustellung,
b) der Langzeitarchivierung,
c) der qualifizierten elektronischen Signatur nach eIDAS
bereits etabliert am Markt anbietet
- Angabe der Anzahl der Kunden des Bewerbers, bei denen sein Dienst bereits aktiv im Einsatz ist. Als Kunde gilt ein einliefernder Mandant
- Angabe der Anzahl der Nutzer des Bewerbers, bei denen sein Dienst bereits aktiv im Einsatz ist. Als Nutzer gilt ein registrierter Empfänger.
- Beschreibung des Geschäftsmodells des Bewerbers - Dabei hat er insbesondere auf die Leistungsgegenstände in der Leistungsbeschreibung einzugehen und zu beschreiben, wie er die Digitalisierung in den nächsten Jahren kontinuierlich vorantreiben möchte.
- Bestätigung, dass die Dokumentenverarbeitung, Datenverarbeitung und Datenspeicherung bei ihm für den Auftraggeber ausschließlich in Deutschland stattfindet und damit europäischem Recht unterliegt.
- Bestätigung, dass der Bewerber über ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem verfügt, das die Anforderungen, die am Sitz des Auftraggebers gelten (datenschutzrechtliche Regelungen), gewährleistet
- umfassende Beschreibung des Datenschutzmanagementsystem des Bewerbers mit den Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes im Rahmen der Ausführung seiner Dienstleistungen. Dabei ist auf folgende Aspekte einzugehen (Auswahlkriterium):
schlüssige Darstellung Datenschutzmanagementsystem/-organisation inkl. Datenschutzbeauftragtem
Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
Vorhandensein / Darlegung des Meldeprozesses
- Angaben zu Referenzen (Auswahlkriterium)-weitere Ausführungen dazu in der Eignungsmatrix (Anhang B1) in den Vergabeunterlagen
Bei den vom Auftraggeber formulierten "Auswahlkriterien“ als bewertete Eignungskriterien sind je Anforderungskriterium unterschiedliche Erfüllungsstufen möglich. Das genaue Bewertungsschema ist im jeweiligen Eignungskriterium definiert. Die erreichte Erfüllungsstufe wird durch den Auftraggeber anhand der durch den Bewerber eingereichten Unterlagen und Angaben zum Kriterium festgelegt. Aus der Summe der erreichten Punkte multipliziert mit der jeweils angegeben Gewichtung ergibt sich die erreichte Punktzahl, die für das Ranking der geeigneten und zuverlässigen Bewerber maßgeblich ist. Maximal kann so eine erreichte Gesamtpunktzahl von 10.000 Punkten erreicht werden. Dies entspricht einer vollständigen Erfüllung aller Anforderungen. Das genaue Bewertungsschema ist im Dokument Eignungsmatrix definiert und den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle Eignungskriterien sind vollständig unter Punkt: " KG 3: III.1.3) Fachliche und technische Leistungsfähigkeit" - im Bieterportal des Auftraggebers (https://bieterportal.noncd.db.de/) zu finden.
Im Anhang Eignungsmatrix (für den Teilnahmewettbewerb in Anhang B1 der Bewerbungsbedingungen) sind die Eignungskriterien in 4 Kriteriengruppen unterteilt, die Ausschlusskriterien und Auswahlkriterien beinhalten und über die Zulassung zur Angebotsabgabe entscheiden.
Bei den Ausschlusskriterien handelt es sich um sogenannte KO.-Kriterien. Diese beinhalten insbesondere allgemeine und formale Vorgaben, Erklärungen, Nachweise und Belege, welche durch den Bewerber einzureichen sind. Für die Bewertung dieser Kriterien wird eine Einstufung hinsichtlich Erfüllt oder Nicht-Erfüllt vorgenommen. Die Nicht-Erfüllung eines dieser Kriterien führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags von der weiteren Eignungsprüfung.
Bei den bewerteten Eignungskriterien (Auswahlkriterien) sind je Anforderungskriterium unterschiedliche Erfüllungsstufen möglich. Das genaue Bewertungsschema ist im jeweiligen Eignungskriterium definiert. Die erreichte Erfüllungsstufe wird durch den Auftraggeber anhand der durch den Bewerber eingereichten Unterlagen und Angaben zum Kriterium festgelegt. Aus der Summe der erreichten Punkte multipliziert mit der jeweils angegebenen Gewichtung ergibt sich die erreichte Punktzahl, die für das Ranking der Bewerber maßgeblich ist. Maximal kann so eine Gesamtpunktzahl von 5.000 Punkten erreicht werden. Die Erfüllung der Ausschlusskriterien ist Voraussetzung zum Bestehen der Eignungsprüfung. Sofern mehr als drei [3] geeignete und zuverlässige Bewerber alle Ausschlusskriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase
zugelassenen drei [3] geeigneten und zuverlässigen Bewerber auf Grundlage der Auswahlkriterien. Hierfür werden die durch die Bewerber erreichten Gesamtpunktzahlen hintereinander vom höchsten bis zum niedrigsten Wert aufgereiht. Die auf den Rängen 1 bis 3 befindlichen geeigneten und zuverlässigen Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweise folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Bestätigung des Bewerbers, dass er die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn und der mit ihr verbundenen Unternehmen für Beratungs- und Dienstleistungen (AVB Beratungs- und Dienstleistungen), EVB Mindestlohn, EVB Kartellprävention, EVB Informationssicherheit, Übergangsvertrag anerkennt;
Enthalten die Vergabeunterlagen (Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase) nach Auffassung des Bewerbers unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder
werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags oder des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber
unverzüglich, jedoch so rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist oder – sofern die Unklarheiten Unterlagen aus dem Teilnahmewettbewerb betreffen – vor der Frist zur
Abgabe der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen, dass der Auftraggeber bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Fristen antworten kann. Der Auftraggeber kann von der
Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaft hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie
eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Hierzu kann der mit den
Vergabeunterlagen veröffentlichte Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ genutzt werden. Alternativ hat die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung abzugeben, die den
Anforderungen der Bietergemeinschaftserklärung entsprechen.
Der Auftraggeber fordert von Bietergemeinschaften die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, LLC). Die Kapitalgesellschaft muss eine eigene Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Bietergemeinschaft hat schriftlich darzulegen, wie sie als Bietergemeinschaft zusammenarbeiten und innerhalb der Bietergemeinschaft die Schnittstellen regeln werden. Je Mitglied der Bietergemeinschaft ist aufzuführen, welches Mitglied welche Aufgaben übernehmen wird.
Beantragt eine Bietergemeinschaft die Teilnahme am Wettbewerb, so sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist zulässig. Alle für die vergabegegenständliche Leistung eingesetzten Unterauftragnehmer und deren Kontaktdaten hat der Bewerber
in Form einer Eigenerklärung schriftlich zu benennen und mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen.
Werden Nachweise der Eignung durch den Einsatz von Unterauftragnehmern sichergestellt, ist zwingend eine Verpflichtungserklärung bzw. Eigenerklärung der
Unterauftragnehmern einzureichen.
Setzt der Bewerber Unterauftragnehmer ein, so sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bewerber hat eine Bestätigung einzureichen, dass seine Unterauftragnehmer erster Stufe keine weiteren Unterauftragnehmer einsetzen wird.
Der Bewerber hat eine Beschreibung einzureichen, wie er mit Unterauftragnehmern zusammenarbeiten wird. Er beschreibt dabei die Schnittstellen zwischen ihm und den
Unterauftragnehmern sowie zwischen den Unterauftragnehmern.
Der Bewerber führt auf, wer welche Aufgaben übernehmen wird. Er beschreibt zudem, wie er die Unterauftragnehmer führen und monitoren wird.
Die Anwendung der §§123, 124 GWB bleibt vorbehalten. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen
sind nicht erwünscht.
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den
Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber
aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Alle Eignungskriterien sind vollständig unter Punkt: " KG 4: VI.3) Zusatzangaben" - im Bieterportal des Auftraggebers (https://bieterportal.noncd.db.de/) zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.