Auslesen von Abo-Bestellscheinen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0236-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auslesen von Abo-Bestellscheinen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0236-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72310000 Datenverarbeitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BVG benötigt Unterstützungsleistungen beim Auslesen von Abo-Bestellscheinen für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.09.2023.

Zu den Aufgaben gehören u. a.:

- Erfassung und Plausibilisierung von Abo-Anträgen in Papierform und Übermittlung an den AG

- Erfassung und Plausibilisierung von Eingangspost zu Abonnements und Firmentickets und Übermittlung an den AG ("offene Post" und "erledigte Post")

- Erfassung und Plausibilisierung von "Papier"-Fotos und Übermittlung an den AG

- Einrichtung einer Webportallösung für Kunden-Fotos für bestimmte Tarifangebote sowie Hosting, Wartung und Weiterentwicklung dieser Webportallösung bis zur Einführung von "Abo Online"

- Einrichtung einer Webportallösung zum Upload von erforderlichen Nachweisen für bestimmte Tarifangebote sowie Hosting, Wartung und Weiterentwicklung dieser Webportallösung bis zur Einführung von "Abo Online" sowie für Massenaktionen

- Eine Android-App zur Erfassung von Kundenfotos für die Mitarbeiter des AGs sowie Wartung und Weiterentwicklung

- Verlust von Fahrcards des kostenlosen Schülertickets

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Als zukunftsorientiertes Unternehmen möchte die BVG ihren Kunden hinsichtlich der Bereitstellung von Abonnements einen bestmöglichen Service anbieten. Hierzu bietet die BVG ihren Kunden neben den beiden Antragsstellungsvarianten Papier und Online auch die tariflich zwingend erforderliche Möglichkeit, Fotos und Nachweise sowohl auf dem papiergestützten als auch auf dem elektronischen Weg zu übergeben. Für diese Leistungen wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht. Stand 31.12.2020 gab es bis zu rund 880.000 Abonnenten. Aufgrund der attraktiven Tarifangebote ist die Tendenz weiter steigend. In 2020 wurden insgesamt rd. 190 Tsd. Erstzugänge gestellt. Die Datensätze müssen überwiegend durch einen externen Dienstleiter erfasst werden. Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum ab 01.10.2021 bis zum 30.09.2022 abgeschlossen, Die BVG kann den Vertrag um maximal weitere zwölf (12) Monate verlängern bis zum 30.09.2023. Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 090-234274
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Auslesen von Abo-Bestellscheinen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10827
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2021