Schwachstrom Fernmelde-IT-Anlagen, Fraenkelstraße 3 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 077-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Schwachstrom Fernmelde-IT-Anlagen, Fraenkelstraße 3
In der Schule Fraenkelstraße wird das gesamte Gebäude in einem Bauabschnitt saniert.
Es handelt sich um ein Gebäude mit 7 Vollgeschossen (UG bis 5. OG) mit Unterrichtsräumen,
Fachklassen, Speiseräumen, zwei Sporthallen, einer Aula und drei Haupt-Treppenhäusern,
einem 2. Untergeschoss (Kriechkeller, bis ca. 1,80 m hoch) und einem Treppenaufgang zum
Dachaustritt (6. OG). Insgesamt umfasst das Gebäude knapp 7.300 m² Fläche.
Fraenkelstraße 3, 22307 Hamburg
In diesem Leistungsverzeichnis enthalten ist die Sanierung der
Fernmelde- und Informationstechnische-Anlagen für die
denkmalgerechte Sanierung der Schule beschrieben.
In dem Gebäude werden nachfolgend aufgelistete Arbeiten
ausgeführt:
- Erneuerung der ELA-Lautsprecher inkl. des Leitungsnetztes.
- Erneuerung der Leistungsverstärker für die ELA
- Einbau einer Hauswarnalage inkl. Alarmierungsanlage
- Erneuerung der Datenverkabelung mit den
Datenanschlussdosen
- Einbau der Passiven-Netze für die Medientechnik in Aula,
Musikraum und Gymnastikraum
Die Schule ist während der Arbeiten nicht in Betrieb.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. August 2021 bis September 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwachstrom Fernmelde-IT-Anlagen, Fraenkelstraße 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]