Abbruch und Schadstoffsanierung, Billwerder Billdeich 622 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 068-21 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Schadstoffsanierung, Billwerder Billdeich 622
Die BS08 befindet sich im Hamburger Bezirk Bergedorf. Die Baumaßnahme umfasst die Kernsanierung sowie diverse Umbauten der teilweise dreigeschossigen Schule. Die NRF des Gebäudes beträgt ca. 14.000 m². Die grundlegenden Erschließungsstrukturen des Bestandes bleiben erhalten. Die drei Werkstätten (Baustofflabor, Holz- und Metallwerkstatt) bleiben an Ort und Stelle bestehen und werden nicht saniert. Die Metallwerkstatt muss aufgrund brand-schutztechnischer Erfordernisse verkleinert werden. Die Kernbereiche und Treppenhäuser innerhalb des Gebäudes werden für die Dauer der Sanierung nicht durch die Schule genutzt. In verschiedenen Bereichen des EG befinden sich die Ausbildungswerkstätten, die während der Bauphase weiter genutzt werden. Die Zuwegung zu den Werkstätten erfolgt nur von außer-halb. Die Baustelle ist über Ladenbeker Furtweg unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar. Die-se Feuerwehrzufahrt bis zur Turnhalle und der Glaswerkstatt darf als Zuwegung genutzt werden. Ein Parken, Be- und Entladen, Lagerung von Material oder Bauteilen auf diesem Abschnitt, ist nicht gestattet.
Billwerder Billdeich 622, 21033 Hamburg
- Abbruch im Rahmen der Kernsanierung auf rd. 14.000 m² NRF
Voraussichtlicher Ausführungstermin: ca. Juli 2021 bis November 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch und Schadstoffsanierung, Billwerder Billdeich 622
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]