Maler, Ladenbeker Weg 13 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 094-21 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Maler, Ladenbeker Weg 13
Das Gebäude 09 „grünes Haus“ ist ein freistehendes Klassengebäude das Mitte der 70er Jahre als Massivbau errichtet wurde. Das Gebäude ist zweigeschossig mit Kriechkeller. Das Klassengebäude enthält 8 allgemeine Unterrichtsräume im EG und 7 besondere Unterrichtsräume im OG, sowie entsprechende Nebenräume und die notwendigen WC-Bereich. Das Dach wurde nachträglich mit einem aufgesetzten Holzdachstuhl als flach geneigtes Walmdach und bituminöser Abdichtung überbaut.
Die technische Versorgung des Gebäudes für Trinkwasser, Heizung und Elektro läuft über das Versorgungsnetz der Liegenschaft. Eine gesonderte Zentrale im Gebäude gibt es nicht.
Das Gebäude ist zudem an der bestehenden Elektroakustischen Anlage und der EDV-Anlage angeschlossen. Die Entwässerung erfolgt über die vorhandenen Sielleitungen in den Außenanlagen.
Ladenbeker Weg 13, 21033 Hamburg
- ca. 1.600 m² Wandanstrich auf Putz erneuern
- ca. 32 Stk Alte Stahlzarge 101/213,5 cm lackieren
- ca. 32 Stk Lackierung alter Holztürblätter erneuern
- ca. 32 Stk Lackierung alter Holzfenster innen/ außen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis ca. Februar 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maler, Ladenbeker Weg 13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]