Software PROM Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2021-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software PROM
Vivantes beabsichtigt eine umfassende IT Lösung zur Unterstützung von intersektoralen Patient reported outcome (PROMs) Prozessen und zur intersektoralen Qualitätsdokumentation einzuführen.
IT Lösung zur Unterstützung von intersektoralen Patient reported outcome (PROMs) Prozessen und zur intersektoralen Qualitätsdokumentation
Verlängerung 2 mal 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
b) Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung";
c) Eigenerklärung zur Förderung von Frauen entsprechend den Regelungen der Berliner Frauenförderungsverordnung gemäß Anlage
(sofern zutreffend) Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewerbungsbedingungen) und / oder der Nachunternehmer gemäß Formblatt (Einzelheiten vgl. Bewer-bungsbedingungen) Sofern nicht zutreffend, ist dieses im Anschreiben zum Angebot explizit anzugeben.
Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertiger Art (z. B. eigenes QM-Handbuch)
Vorlage von 2 bis zu 4 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzangaben gemäß Formblatt über Erbringung von Software zur automatisierten Messung von Patient Reported Outcomes (PROM) sowie deren weiterer Verarbeitung
Hiervon müssen mindestens 2 Referenzen den Mindestanforderungen entsprechen. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er 2 ordnungsgemäße Referenzen zusammen hat. Genügen am Ende nicht mindestens 2 von den maximal 4 eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.
Mindestanforderungen:
- Die Referenzleistung pro Projekt muss nicht abgeschlossen, jedoch muss die Projektlösung seit mindestens 6 Monaten im produktiven Einsatz sein.
- Ein etwaiger Abschluss dieser Leistung darf nicht länger als drei Kalenderjahre vor Angebotsabgabe liegen.
- Es sind ausschließlich Referenzleistungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von mindestens EUR 100.000 netto zulässig
- Der Referenzgeber muss eine vergleichbare Größe haben (mindestens 500 Betten oder 30.000 stationäre Fälle pro Jahr)
- die implementierten Lösungen und installierten IT-Bausteine im Referenzvorhaben weisen eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Komplexität und fachlich-inhaltliche Kongruenz auf. Die Referenz erfüllt die Erwartungshaltung des Auftragsgebers und lässt einen hohen Umsetzungs-, Einführungs- und Zielerreichungserfolg erwarten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH hat die Vivantes Service GmbH beauftragt, alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem zentralen Einkauf für die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen / Vergabeverfahren bis zur Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung. Die Vivantes Service GmbH ist dabei bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften zu handeln und für sie Verträge abzuschließen.
2.Die Bieter werden auf die Pflichten nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(BerlAVG) hingewiesen. Bestandteil der Vergabeunterlagen sind u.a.die entsprechenden Vertragsbedingungen und sonstigen Erklärungen.
3.Alle Einzelheiten des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere auch den Bewerbungsbedingungen. Die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter sind für die Abgabe von Erklärungen,insbesondere auch die Erbringung der Eignungsnachweise,zwingend einzusetzen! Bitte sehen Sie hierzu auch die den Vergabeunterlagen beigefügte Checkliste.
4.Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind nur in deutscher Sprache zulässig."
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RCKC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).