Speisenverteilsystem Referenznummer der Bekanntmachung: VSG-SEK-2021-25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenverteilsystem
Kauf, Lieferung, Montage, Einweisung und Wartung von Speisenverteilung im Tablettsystem mit Transportwagen
Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72 -76 13407 Berlin
Lieferung, Montage, Einweisung und Wartung von Speisenverteilung im Tablettsystem mit Transportwagen
einmalige Verlängerung des Wartungsvertrages
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Speisenverteilsystem
Nationale Identifikationsnummer: DE 814061417
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13509
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Angabe des Gesamtauftragswertes wird verzichtet, da der Auftragswert gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis eingestuft wird. Darüber hinaus könnte die Bekanntgabe des Gesamtpreises Rückschlüsse auf die Kalkulation des bezuschlagten Unternehmens erlauben, welche den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und des Geheimwettbewerbs zuwiderlaufen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RCJ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit (a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, (b) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (d)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GEB)