Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für die Bundespolizeiinspektion Dresden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt VOEK 058-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 058-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für die Bundespolizeiinspektion Dresden, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt VOEK 058-21
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für die Bundespolizeiinspektion Dresden
Bundespolizeiinspektion Dresden
01069 Dresden, Schweizer Str. 3, 3a, 3b
WE 141 172
Unterhaltsreinigung
Die reguläre Unterhaltsreinigung umfasst eine
Grundfläche von 2.829,66 m² Fußbodenfläche
(reguläre Reinigung von Mo-Fr mit einer Grundfläche von 2.439,91 m² plus einer Reinigung am Wochenende mit einer Grundfläche von 389,75 m²)
und somit einer jährlichen Gesamtreinigungsfläche von 226.022,98 m².
Zu kalkulieren sind auch Reinigungsarbeiten, welche im Vertretungsfall anfallen, wenn die eigene Reinigungskraft wegen Krankheit bzw. Urlaub nicht anwesend ist.
Hierbei handelt es sich um eine
Grundfläche von 2.560,00 m² Fußbodenfläche
und somit einer jährlichen Gesamtreinigungsfläche von 220.300,43 m².
Bei der Kalkulation ist von einer Vertretung von ca. 100 Tagen pro Jahr auszugehen.
Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Reinigung.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 28.02.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Grundreinigung/ Intensivreinigung
- Ad-hoc Reinigung
- Urlaubs- Krankheitsvertretung der hauseigenen Reinigungskraft
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe die „Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft“ anzugeben. Hierbei dürfen folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Raumgruppe, max. Richtleistung qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe A, 160 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B, 160 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C, 80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D, 50 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F, 220 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H, 240 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I, 225 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J, 100 qm/Std./Reinigungskraft
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelbieter/Bietergemeinschaft
Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung.
Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Eignungsleihe
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen . Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines
gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1
Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen
polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben
Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die
Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum
anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als
sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom
Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 18.10.2021 bis 29.10.2021
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Tage vorher
vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des
Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein
gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz
vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den
Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Besichtigungen ist
zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen. Gelten
zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der
Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend
informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen
Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig
für alle Teilnehmer entfallen.
2.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den
Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum
02.11.2021, 12:00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin
wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen,
soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich
ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die
Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu
beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
gemäß Ziffer IV2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de