Lager-, Kommissionierungs- und Versanddienstleistung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E31884632
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E31884632
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lager-, Kommissionierungs- und Versanddienstleistung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Versorgung von Mitgliedsunternehmen und Versicherten der BGW sowie Veranstaltungen auf Abruf mit Informationsmaterial. Weiterhin umfasst die Ausschreibung Lagerung, Lagerhaltung, Zusammenstellung (Kommissionierung), Verpackung und Veranlassung oder Durchführung der bundesweiten Versendung von Informationsmaterialien der BGW.

Es handelt sich bei dem Informationsmaterial um derzeit ca. 1.000, zukünftig ca. 900 verschiedene Artikel. Diese umfassen Printmedien (z.B. Schriften und Plakate) sowie Werbematerial (z.B. Kugel-schreiber, Namensschilder, Haftnotizblöcke, Leinentaschen). Die BGW stellt ihren Mitgliedsunternehmen und Versicherten das Informationsmaterial kostenlos zur Verfügung (zu den Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Versorgung von Mitgliedsunternehmen und Versicherten der BGW sowie Veranstaltungen auf Abruf mit Informationsmaterial. Weiterhin umfasst die Ausschreibung Lagerung, Lagerhaltung, Zusammenstellung (Kommissionierung), Verpackung und Ver-anlassung oder Durchführung der bundesweiten Versendung von Informationsmaterialien der BGW.

Es handelt sich bei dem Informationsmaterial um derzeit ca. 1.000, zukünftig ca. 900 verschiedene Artikel. Diese umfassen Printmedien (z.B. Schriften und Plakate) sowie Werbematerial (z.B. Kugel-schreiber, Namensschilder, Haftnotizblöcke, Leinentaschen). Die BGW stellt ihren Mitgliedsunternehmen und Versicherten das Informationsmaterial kostenlos zur Verfügung.

Es werden ca. 2.000.000 Exemplare pro Jahr umgeschlagen (vgl. Anlage 2.1 „Gesamtum-schlag_Materalien_2019“), wobei Rückgänge durch Digitalisierung von Medien u. ä. eingerechnet und weiterhin zu berücksichtigen sind.

Diese zu vertreibenden Exemplare verteilen sich auf ca. 1.800 bis 2.000 Einzelbestellungen unserer Mitgliedsunternehmen und Versicherten im Monat und auf die Bestückung von BGW-Seminaren, Messeauftritte und Sonderveranstaltungen. Im Jahr 2019 waren es 1.155 BGW-Seminare. Die Zahl der Messeauftritte lag in 2019 bei ca. 180. Die Anzahl der Sonderveranstaltungen ist unterschiedlich und zuletzt wurden ca. 30 Sonderveranstaltungen durchgeführt. Der Auftragnehmer hat jedoch kei-nen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen bzw. Bestellungen im Jahr.

Um die Kundenbindung zu erhöhen, muss der Versand des Informationsmaterials zeitnah durchge-führt werden. Das Abschicken einer Lieferung innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang einer Be-stellung ist der Regelfall für Einzelbestellungen. Für Seminare, Messe- und Sonderveranstaltungen werden Fixtermine vereinbart. Der Versand erfolgt portooptimiert durch Briefe, Pakete oder Paletten je nach Volumen der Sendung. Die Verwaltung des Materialbestandes sowie die Bearbeitung der Bestellungen erfolgt zentral in der Hauptverwaltung der BGW, Gesamtbereich Präventionsdienste, Bereich BuS-ZD im Arbeitsbereich FÜ-Versand.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit kann durch Anzeige der Auftraggeberin an den/die Auftragnehmer/in in gesetzlicher Schriftform drei Mal um jeweils zwölf Monate verlängert werden (Verlängerungsoptionen). Die jeweilige Anzeige muss dem/der Auftragnehmer/in spätestens drei Monate vor dem Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zugehen.

(5) Eine stillschweigende Vertragsverlängerung oder eine Verlängerung auf Verlangen des/des Auftragnehmers/in ist ausgeschlossen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Bieterin/der Bieter ist verpflichtet, einen Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens mit dem Angebot einzureichen. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter sein als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Als im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bieterin/nicht eingetragener bzw. ausländischer Bieter sind vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit wird gleichzeitig mit der Vorlage nachgewiesen. Die Bieterin/der Bieter bestätigt mit der Vorlage, dass der jeweilige, dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angabe der Gesamtumsätze der letzte 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto);

— Angabe der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto), die den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind;

— Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (jährliches Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Jahre);

— Anzahl der freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (jährliches Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Jahre);

— zu den Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (Mindestdeckungssumme [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zu den Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angaben zur technischen Ausstattung;

— Angaben zur Firmenleitung;

— Angaben zur vorgesehenen festen Ansprechpartnerin/zum vorgesehenen festen Ansprechpartner;

— zu den Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Angabe von mindestens 3 Referenzkunden (Bezeichnung/Name der Auftraggeberin/des Auftraggebers, Kontaktdaten, mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen: Kurzbezeichnung, Umfang und Zeitraum;

— zu den Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2021