Übernahme und Entsorgung von Dachpappenabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-263
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von Dachpappenabfällen
Gegenstand des Vertrages ist die Annahme, Durchführung der Ein- und Ausgangsverwiegung, die Lagerung, die Probennahme und Analyse und die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)-konforme Entsorgung, sowie die dazugehörige administrative Abwicklung. Wobei je nach Zusammensetzung der Dachpappenabfälle (Analyseergebnis) zwei verschiedene Entsorgungswege in Frage kommen.
Die Fraktion wird auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg separat erfasst und wird gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 170303* (Kohlenteer und teerhaltige Produkte) zugeordnet.
Gegenstand des Vertrages ist die Annahme, Durchführung der Ein- und Ausgangsverwiegung, die Lagerung, die Probennahme und Analyse und die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)-konforme Entsorgung, sowie die dazugehörige administrative Abwicklung. Wobei je nach Zusammensetzung der Dachpappenabfälle (Analyseergebnis) zwei verschiedene Entsorgungswege in Frage kommen.
Die Fraktion wird auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg separat erfasst und wird gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 170303* (Kohlenteer und teerhaltige Produkte) zugeordnet.
einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr bis zum 31.12.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/
vergleichbaren Register
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
3. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
1. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
- insgesamt und
- im Bereich der angebotenen Leistungen.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen
Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der
Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder
Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Vorlage
des Versicherungsscheins, einer Deckungsbestätigung oder einer rechtsverbindlichen
Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
3. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden
Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unter-schreiben.
zu 2. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden
beziehen. Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge der
letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurch-schnitt in den Jahren 2018-2020
Beschäftigte ins-gesamt und Beschäftigte im Bereich angebotenen Leistungen
3. Formblatt Erklärung zur Genehmigung der Annahmestellen (je nach Alter und
Anlagenart nach BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier
ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten Ge-
samtdurchsatzmenge. Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer (Deponie/
Verwertungsanlage).
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
4. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis
entsprechend der Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung. Dieser Punkt gilt auch für
Nachunternehmer, die mindestens eine Sammlung, Beförderung oder Lagerung der
Abscheiderabfälle übernehmen.
5. Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über
ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach
ISO 9001 oder vergleichbar) vgl. Eintragungen im Preisblatt.
6. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein
Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar) vgl.
Eintragungen im Preisblatt.
7. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen
werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur
Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge beinhalten.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre
bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben.
zu 6. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
zu 7. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
4. Quartal 2023
Weiterhin sind folgend aufgeführte Unterlagen dem Angebot beizufügen:
1. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende
Entsorgungsanlage (energetische Verwertung/ Deponierung), sofern die erste
Übernahmestelle nur für eine Zwischenlagerung zertifiziert ist.
Hier müssen die Grenzwerte der Entsorgungsanlagen erfasst werden.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
2. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
3. Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für die
Abscheiderabfälle, hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung
(getrennt nach stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer
Beseitigung zugeführt wird
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland