Veranstaltungs- und Medientechnik einschließlich Dienstleistungen für Projekte am Standort THF Referenznummer der Bekanntmachung: 21-F-Ver-0013

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/144440
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertretebn durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Veranstaltungs- und Medientechnik einschließlich Dienstleistungen für Projekte am Standort THF

Referenznummer der Bekanntmachung: 21-F-Ver-0013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Tempelhof Projekt GmbH entwickelt und verwaltet im Auftrag des Landes Berlin das denkmalgeschützte Gebäude des Flughafens Tempelhof u.a. für die Durchführung von Veranstaltungen. Für verschiedene Veranstaltungsprojekte soll die projektbezogene Bereitstellung (Vermietung) von veranstaltungs- und medientechnischer Ausstattung einschließlich Logistik (Anlieferung, Abholung) sowie der zusätzliche Einsatz von Personal und Personaldienstleistungen am Flughafen Tempelhof auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung extern vergeben werden. Optional kann Mietmobiliar angeboten werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79951000 Veranstaltung von Seminaren
79952100 Organisation von Kulturveranstaltungen
79956000 Organisation von Messen und Ausstellungen
32350000 Teile für Ton- und Videoanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Tempelhof Projekt GmbH entwickelt und verwaltet im Auftrag des Landes Berlin das denkmalgeschützte Gebäude des Flughafens Tempelhof u.a. für die Durchführung von Veranstaltungen. Für verschiedene Veranstaltungsprojekte soll die projektbezogene Bereitstellung (Vermietung) von veranstaltungs- und medientechnischer Ausstattung einschließlich Logistik (Anlieferung, Abholung) sowie der zusätzliche Einsatz von Personal und Personaldienstleistungen am Flughafen Tempelhof auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung extern vergeben werden. Optional kann Mietmobiliar angeboten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept der Leistungserbringung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),

2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB — siehe Formular Eignung,

3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur Sozialversicherung — siehe Formular Eignung,

4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG — siehe Formular Eignung und Formular Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeitragen,

5) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung — siehe Formular Frauenförderung,

6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bietern, die den Zuschlag erhalten sollen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern,

7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers — siehe Formular Korruptionsregister.

8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:

— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

— alle Mitglieder aufgeführt sind,

— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,

— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.

Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummer (bei ULV inkl. des hierfür vorgesehenen Zugangscodes für Auftraggeber) - siehe Formular Eignung.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.

Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen.

Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung zum Umsatz in den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2020, 2019, 2018 abgeschlossen wurden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Angestellten und Gewerblichen Mitarbeitern) in den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2020, 2019, 2018 abgeschlossen wurden.

- Angaben zum vorgesehenen Projektleiter / zur vorgesehenen Projektleiterin:

-- Namentliche Benennung

-- Qualifikation / Abschluss mit Nachweis gemäß Mindestanforderungen

-- Angabe der Sprachkenntnisse gemäß Mindestanforderung

-- Beruflicher Lebenslauf

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen Projektleiter/in:

- Nachweis über Abschluss als "Fachkraft für Veranstaltungstechnik (IHK)" oder gleich-/höherwertige Qualifikation bzw. Ausbildung. Als gleichwertig wird z.B. die Ausbildung zum Mediengestalter Bild & Ton (IHK) sowie einschlägige Bachelor-Studiengänge mit veranstaltungs- oder medientechnischern Schwwerpunkten, die mindestens ein Semester praktische Anwendung zum Inhalt haben.

- Mind. Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderverordnung - siehe Wirt 2141;

2) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Mindeststundenentgelt - siehe Wirt 214;

3) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Verhinderung von Benachteiligungen - siehe Wirt 2143;

4) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrolle und Sanktionen - siehe Wirt 2144.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/10/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.

2) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.

3) Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfallt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“

§ 135 GWB Unwirksamkeit.„

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1) gegen § 134 verstoßen hat..“

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2021