Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2021-07-26-SYS-KRA

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2021-07-26-SYS-KRA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Versicherte im Sinne der Leistungsbeschreibung sind sowohl Versicherte der AOKs als auch im Auftrag betreute Personen, z. B. Sozialhilfeempfänger. Bilder sind im Sinne dieser Ausschreibung sowohl auf Papier eingereichte als auch digital eingereichte Fotos.

Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z.B. wegen Überalterung zu löschender Bilder).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AOK Bayern, AOK PLUS

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72500000 Datenverarbeitungsdienste
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Bayern und der AOK Plus.

Ca. 2.868.000 einzuholende Lichtbilder. Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordost, AOK NORDWEST

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72500000 Datenverarbeitungsdienste
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesländer Nordrheinland-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Nordost und der AOK NORDWEST.

Ca. 4.765.200 einzuholende Lichtbilder. Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72500000 Datenverarbeitungsdienste
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Ca. 2.882.083 einzuholende Lichtbilder. Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72500000 Datenverarbeitungsdienste
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesländer: Bremen, einschl. Bremerhaven, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven, der AOK Niedersachsen und der AOK Sachsen-Anhalt

Ca. 3.226.500 einzuholende Lichtbilder. Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 146-387591
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.

(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.

Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort

abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.

Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRCZE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat.."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2021