2141/E12: Studie zur Quantifizierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2141/E12

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2141/E12: Studie zur Quantifizierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz

Referenznummer der Bekanntmachung: 2141/E12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist bestrebt, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr zu reduzieren und die Auswirkungen für die Anwohner zu minimieren. Durch den Einsatz leiser Güterwagen sind die Schallemissionen der Güterzüge um ca. 10 dB gesunken. Da die Wagen nun ein geringeres Gesamtlärmniveau haben, treten andere akustische Auffälligkeiten wie z. B. klapperndes Bremsgestänge, klappernde Rungen und Bordwände oder Flachstellen stärker hervor, die vorher vom hohen Geräuschpegel des Abrollgeräusches ausgelöst durch die GG-Bremssohlen maskiert worden sind. Besonders Flachstellen können als impulshafte Geräusche mit hohem Pegel wahrgenommen werden. Eine Flachstelle ist eine Abflachung der Lauffläche an einer Stelle des Rades und kann beispielsweise durch das Gleiten des Rades während eines Bremsvorganges entstehen.

Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71335000 Technische Studien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AN, Messungen deutschlandweit, gelegentlich BMVI Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel des Projektes ist es, eine abschließende Aussage zu treffen, wie viele Wagen mit Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz zurzeit verkehren. Dazu können die Daten der 19 Lärm-Monitoring-Stationen des Bundes analysiert werden. Im Anschluss soll der Auftragnehmer stichprobenhaft eigene Messungen am Gleis durchführen. Dabei soll geprüft werden, ob die Messungen mit den Daten des Lärm-Monitoring vergleichbar sind und zu ähnlichen Ergebnissen führen.

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Die Leistung gliedert sich in zwei Arbeitspakete:

AP 1: Quantifizierung von Flachstellen an Fahrzeugen auf dem deutschen Schienennetz

AP 2: Kategorisierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz

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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Vorgehens-weise zu AP 1 und AP 2: Quantifizierung und Kategorisierung von Flachstellen / Gewichtung: 60
Qualitätskriterium - Name: Zeitplanung / Arbeitsorganisation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Folgende Bedarfspositionen können bei Bedarf beauftragt werden: zusätzliche Messtage, weitere Abstimmungsgespräche und eine weitere Präsentation vor Fachpublikum.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 119-314840
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2141/E12
Bezeichnung des Auftrags:

2141/E12: Studie zur Quantifizierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wurde elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgten grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2021