Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte HOAI-Fachplanerleistungen „Bausachverständiger" - VOEK 252-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 252-21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 186-483140)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte HOAI-Fachplanerleistungen „Bausachverständiger" - VOEK 252-21
Die AG beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl.
Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-
Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger
Straße geplant werden.Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen
Planungsergebnisse - die Vergabe von Bausachverständigenleistungen neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.
Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.
Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen:
Zu Ziffer III.1.1) muss es zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.4
Zu Ziffer III.1.2) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.5
Zu Ziffer III.1.3) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.6
1. Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter einzureichen.
Zusätzlich sind das Formblatt 4 der Anlage 5 "Benennung und Erklärung der Bewerbergemeinschaft" sowie mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das Formblatt VHB 124 LD und etwaige Nachweise vorzulegen.
3. Das Angebot ist bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5) sind mit dem Angebot, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden.
Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Nicht nachgefordert werden für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag.
Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Preisblatt und das 5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz ) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 14.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Teilnahmeerklärung“ bzw. „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Honorarblatt, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 14.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
7. Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.