Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte HOAI-Fachplanerleistungen „Verkehrsanlagen" (außerhalb Liegenschaft), (VOEK 247-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 247-21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 178-463816)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte HOAI-Fachplanerleistungen „Verkehrsanlagen" (außerhalb Liegenschaft), (VOEK 247-21)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 247-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AG beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl. Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von HOAI-Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) zum Leistungsbild "Verkehrsanlagen" (außerhalb Liegenschaft) i.S.d. § 47 HOAI 2021 neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 178-463816

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:
muss es heißen:

Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen:

Zu Ziffer III.1.1) muss es zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.4

Zu Ziffer III.1.2) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.5

Zu Ziffer III.1.3) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.6

Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

1. Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig

und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.

de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle

vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

2. Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der

natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern

der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter einzureichen.

Zusätzlich sind das Formblatt 4 der Anlage 5 "Benennung und Erklärung der Bewerbergemeinschaft" sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Auf gesonderte Anforderung der

Vergabestelle sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das

Formblatt VHB 124 und etwaige Nachweise vorzulegen.

3. Das Angebot ist bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-

Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.

Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind

die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-

Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte

auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für

Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-

Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von

Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten

elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die

elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete

Verschlüsselungsund

Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform

sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-

Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.

info bereit.

4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Chechliste (Anlage 5) sind mit dem Angebot, spätestens zu dem

in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die

bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf

Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen

nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und

Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot

ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag.

Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Preisblatt und das Konzept.

5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte nimmt der Bieter

Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer,

Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation

der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de

/datenschutz ) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die

Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die

elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an

die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 06.10.2021, 12:00 Uhr. Eine

Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

muss es heißen:

1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.

de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

2. Der Vordruck „Teilnahmeerklärung“ bzw. „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert einzureichen.

3. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.

Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Honorarblatt, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.

5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die

Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 06.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

7. Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: