Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, AHO-Leistungen "Prozessbegleiter und Streitlöser" (VOEK 248-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 248-21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 178-463790)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, AHO-Leistungen "Prozessbegleiter und Streitlöser" (VOEK 248-21)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 248-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71530000 Beratung im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AG beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl. Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal Nord, Berlin Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer und Leipziger Straße geplant werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse die Vergabe von AHO-Leistungen zum Leistungsbild „Prozessbegleiter und Streitlöser“ (AHO-Heft Nr. 2 / 5 37 „Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ Stand 03/2018) neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 178-463790

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:
muss es heißen:

Unter der nachfolgenden Ziffer III.1) können zu den jeweiligen Verlinkungen aus technischen Gründen keine weiterführenden textlichen Angaben gemacht werden. Dementsprechend werden entsprechende Präzisierungen bereits an dieser Stelle wie folgt vorgenommen:

Zu Ziffer III.1.1) muss es zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.4

Zu Ziffer III.1.2) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.5

Zu Ziffer III.1.3) muss es jeweils zusätzlich heißen: s. Vergabeunterlage "Bewerbungsbedingungen", dort unter Ziff. 5.1.2.6

Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

1. Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

2. Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter einzureichen. Zusätzlich sind das Formblatt 4 der Anlage 5 "Benennung und Erklärung der Bewerbergemeinschaft" sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das Formblatt VHB 124 LD und etwaige Nachweise vorzulegen.

3. Das Angebot ist bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind

die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungsund Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Chechliste (Anlage 5) sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf

Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Preisblatt und das Konzept.

5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de /datenschutz ) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) zu stellen sind, endet am 06.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

muss es heißen:

1. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für den Teilnahmeantrag wie auch das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

2. Der Vordruck „Teilnahmeerklärung“ bzw. „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung ab gibt oder elektronisch signiert einzureichen.

3. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist bis zum Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.

Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Teilnahmeantrag, spätestens zu in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag. Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Honorarblatt, die Konzepte und die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektteams.

5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die

Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 06.10.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

7. Die AG behält sich im Falle eines Zuschlages vor, bei den für die Auftragsdurchführung zum Einsatz kommenden Projektteammitgliedern des erfolgreichen Bieters/AN eine Sicherheitsüberprüfung nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) durchzuführen, welche von sämtlichen Projektteammitgliedern erfolgreich absolviert werden muss. Der Bewerber willigt insoweit bereits mit Abgabe seines Teilnahmeantrages in die Durchführung einer solchen Sicherheitsüberprüfung durch die AG im Zuschlagsfall ein.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: