Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52937

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52937
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM

Strecke/ km: 6258 Dresden Hbf – Abzw. Werdau Bogendreieck

-Neuerrichtung von zwei Außenbahnsteigen an den Streckengleisen 1 und 2 der Eisenbahnstrecke 6258 Dresden Hbf – Abzw. Werdau Bogendreieck, im Bereich km 1,3 – km 41, 5

-Technische und kostenseitige Variantenuntersuchung der zugangsseitigen Anbindung beider Bahnsteige unter Beachtung regelkonformer, stufenfreier

Zugangsmöglichkeiten in Lph. 1/2

-Neuerrichtung einer elektrotechnischen Anlage/Beleuchtung für Bahnsteige und Zugänge

-bedarfs- und kundengerechte Ausstattung und Beschilderung der Verkehrsstation

-vollständige Umsetzung der Kriterien zur Erlangung der weitreichenden Barrierefreiheit

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Leistungen: Planung mit BIM Lph. 3-7 und Anteile Planung mit BIM Lph.8 und 9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vergabevorgangsnummer:21FEI52937

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 136-363338
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Freiberg West Verkehrsstation Planung mit BIM

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein Teilnahmeantrag/ Angebot eingegangen ist, der/ das den Bedingungen entspricht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/09/2021