SiGeKo Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0434-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
SiGeKo Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität
SiGeKo Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität
Berlin
Nach dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2024 soll die Omnibusflotte der BVG bis 2030 emissionsfrei sein. Um das zu realisieren, wird sukzessive auf Elektrifizierung der Omnibusse umgestellt. Die neuerworbenen Busse haben andere Anforderungen. Dazu müssen neue Betriebshöfe gebaut werden. Der Betriebshof Süd - Ost gehört dazu. Dabei handelt es sich um 2 Standorte, welche über die Minna-Todenhagen-Brücke miteinander verbunden sind, einer davon an der Rummelsburger Landstraße/Minna-Todenhagen-Str. (ca. 2 ha, nachfolgend RLS genannt) und der andere an der Köpenicker Landstraße 297 (ca. 4 ha, nachfolgend KLS genannt). Die Herausforderung bei diesem Projekt ist es, beide Standorte mit jeweils mehreren Gebäuden und Carports (zum Laden der Busse) zu koordinieren und eine fachgerechte Bebauung zu gewährleisten, eventuell auch unter Teilbetrieb. Dazu kommt, dass der Boden in der KLS kontaminiert ist. In Abstimmung mit dem Bezirksamt muss dort zudem eine Baugrundverbesserung erfolgen und die Oberfläche versiegelt werden. Der SiGeKo wird in die Planung (LP5) und Ausschreibung (LPH6) mit eingebunden und soll seine Erfahrungen dort einfließend lassen, um später einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Start ist Herbst 2021, voraussichtliche Fertigstellung Dezember 2024. Durch behördliche Genehmigungen und bauliche Verzögerungen kann sich der Fertigstellungstermin nach hinten verschieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SiGeKo Neubau Omnibusbetriebshöfe für Elektromobilität
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]111
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.