Einrichtung und Betrieb eines Corona-Test-Centers am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0189_EU

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c2609cafe-438967bf02e6743e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sektorenauftraggeber
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einrichtung und Betrieb eines Corona-Test-Centers am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)

Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0189_EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85148000 Medizinische Analysedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Leistung ist das Einrichten und Betreiben eines COVID-19 Testzentrums mit der Bereitstellung aller für eine Flugreise notwendigen COVID-19 Testverfahren gemäß nachfolgender Ziffer II.2.4).

Auf der Grundlage eines Mietvertrages stellt die FBB adäquate Flächen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) zur Verfügung, auf der der Bieter die Testung der Passagiere anbietet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin-Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Leistung ist das Einrichten und Betreiben eines COVID-19 Testzentrums mit der Bereitstellung aller für eine Flugreise notwendigen COVID-19 Testverfahren.

Der Aufbau der COVID-19 Teststation erfolgt durch den Auftragnehmer auf seine Kosten, hierbei sind die betrieblichen Erfordernisse der FBB zwingend zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass während der Vertragslaufzeit durch die noch nicht absehbaren Entwicklungen der COVID-19 Pandemie mit einem nicht genau kalkulierbarem Passagier- und Testvolumen zu rechnen ist.

Der Betrieb des COVID-19 Testzentrums durch den Auftragnehmer zur Durchführung von COVID19 Tests erfolgt täglich an Wochen-, Sonn- und Feiertagen. Grundlage für den Einsatzzeitraum sind die geltenden Flughafenbetriebszeiten, welche sich von 05:30 - 23:30 Uhr (365 Tagen/Jahr) strecken. Die FBB ist berechtigt, die Mindestöffnungszeiten auf bis zu 24 Stunden pro Tag auszuweiten.

Der Personaleinsatz wird bedarfsgerecht erfolgen, die Menge des einzusetzenden Personals bemisst sich am Test- und Passagieraufkommen. Dabei sind saisonale sowie verkehrstages- und tageszeitabhängige Schwankungen des Passagiervolumens zu berücksichtigen.

Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind dem Begleitdokument/ der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, dass der AG auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Eine genaue Umsatzentwicklung lässt sich nicht vorhersagen. Es wird eingeschätzt, dass mit Mieterumsätzen in Höhe von 9,0 Mio. EUR netto über die Laufzeit von 2 Jahren gerechnet werden könnte.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

1)

Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.

2) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),

3) Bankauskunft, in der die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers dargestellt wird. Die Bankauskunft darf nicht älter als 6 Monate sein (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag).

4)

Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.

5)

Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

6)

Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).

Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.

Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.

Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.

Erklärung über den monatlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung (gemäß II. 2.4 der Bekanntmachung) in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsmonaten. Die Umsatzangaben sind für jeden Monat separat anzugeben.

Der AG stellt hierzu das Formblatt auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1)

Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein monatlicher Mindestumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Monat, der in jedem der letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsmonate erzielt worden sein muss.

Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).

Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.

1. Unternehmensreferenzen

Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Hinsichtlich Art und Umfang sind Referenzen vergleichbar, wenn die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen. Die folgenden Leistungen können in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.

1.1 Vergleichbare Leistungen sind Servicedienstleistungen, deren Haupttätigkeitsschwerpunkt sind:

a) Organisation und Durchführung von Corona-Tests an einem oder mehreren Standorten mit insgesamt mindestens 10.000 Test pro Woche. Die Ermittlung der Gesamtanzahl an durchgeführten Tests erfolgt durch Summation der jeweiligen Angaben bzw. der jeweiligen Einzelwerte zu der Leistungsart gemäß III.1.3. Ziff. 1.1 a) pro Referenz.

b) Organisation und Durchführung von Corona-Tests in einem Gebäude oder auf einem Gelände einer Verkehrsinfrastruktureinrichtung (z.B. Flughafen, Bahnhof, Schiffhäfen).

c) Durchführung und Auswertung von Antigen-Schnelltest, PCR-Test und PCR-Expresstest gemäß den Anforderungen des Robert-Koch Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

1.2. Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten folgende Mindestanforderungen enthalten sein:

1.2.1 Die Leistungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a), b), und c) müssen von dem Bewerber/der BewGe insgesamt in einer oder mehreren Referenzen (kumulativ) nachgewiesen werden, die Leistungen müssen nicht zwingend in einer Referenz nachgewiesen werden. Die Nichtvorlage der vorgenannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.

1.2.2 Die als Referenz benannten Leistungen müssen jeweils im Zeitraum der letzten 2 Jahre erbracht worden sein, wobei die jeweiligen Leistungen der jeweiligen Referenz für die Dauer von mindestens 6 Wochen ununterbrochen durchgeführt worden sein müssen. Sofern der Bewerber / die BewGe auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den letzten 2 Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. erbracht werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderungen zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber / die BewGe kann sich somit bei der Angabe der Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.

.

Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.

2. Personelle Ausstattung

Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsmonaten, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jeden Monat separat anzugeben.

Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 und 2 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll.

3. Zertifizierung:

Eigenerklärung über die Berechtigung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaften zur Leistungserbringung gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV) §6 Ziff. (1) und (2).

Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber der Nachweis erbracht wird, dass sein Unternehmen über ein Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement verfügt. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Der AN verpflichtet, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter über die angegebenen Erfahrungen und Kompetenzen verfügen und diese die deutsche Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen, zudem sind sichere Sprachkenntnisse in Englisch Voraussetzung, da die hier zu vergebende Leistung Kontakte und Kommunikation zu unterschiedlichen Prozesspartnern enthält, welche in deutscher bzw. englischer Sprache geführt werden, umfasst.

III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 01/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1)

Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.

2)

Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2021-0189 (EU) zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 20.10.2021, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

3)

Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

4)

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

5)

Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.

6)

Der Bestbieter wird den Mietvertrag mit dem Auftraggeber unverzüglich nach Auftragserteilung schriiftlich abschließen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1)

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.

2)

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.

3)

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.

4)

Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.

5)

Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2021