ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Interaktive Präsentations- und Kommunikationstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 41_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag Interaktive Präsentations- und Kommunikationstechnik
Vergabe von Rahmenverträgen zur Lieferung und Bereitstellung von interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und seine Kunden in den Losen:
Los 1 - Hersteller SMART Technologies GmbH für Bezirke und Schulen
Los 2 - Hersteller SMART Technologies GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige
Los 3 - Hersteller Promethean GmbH für Bezirke und Schulen
Los 4 - Hersteller Promethean GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige
Los 5 - Produktneutral für Bezirke und Schulen
Los 6 - Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige
Die Rahmenverträge je Los haben eine Laufzeit von 48 Monaten und sind zum Ablauf des 24. bzw. 36. Vertragsmonats mit einer Frist von jeweils vier Wochen durch den Auftraggeber ordentlich kündbar.
SMART für Bezirke und Schulen
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 1 – „Hersteller SMART Technologies GmbH für Bezirke und Schulen“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des Herstellers SMART Technologies (Germany) GmbH als Ergänzungs- und Erweiterungsbeschaffungen bereits vorhandener Ausstattungen dieses Herstellers, insbesondere für Aus- und Weiterbildungszwecke für Bezirke und Schulen.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 1 „Hersteller SMART Technologies GmbH für Bezirke und Schulen“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
SMART für Senatsverwaltungen und Sonstige
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 2 – „Hersteller SMART Technologies GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des Herstellers SMART Technologies (Germany) GmbH als Ergänzungs- und Erweiterungsbeschaffungen bereits vorhandener Ausstattungen dieses Herstellers, insbesondere für Aus- und Weiterbildungszwecke für Senatsverwaltungen und Sonstige.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 2 „Hersteller SMART Technologies GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Promethean für Bezirke und Schulen
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 3 – „Hersteller Promethean GmbH für Bezirke und Schulen“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des Herstellers Promethean GmbH als Ergänzungs- und Erweiterungsbeschaffungen bereits vorhandener Ausstattungen dieses Herstellers, insbesondere für Aus- und Weiterbildungszwecke für Bezirke und Schulen.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 3 „Hersteller Promethean GmbH für Bezirke und Schulen“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Promethean für Senatsverwaltungen und Sonstige
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 4 – „Hersteller Promethean GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des Herstellers Promethean GmbH als Ergänzungs- und Erweiterungsbeschaffungen bereits vorhandener Ausstattungen dieses Herstellers, insbesondere für Aus- und Weiterbildungszwecke für Senatsverwaltungen und Sonstige.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 4 „Hersteller Promethean GmbH für Senatsverwaltungen und Sonstige“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Produktneutral für Bezirke und Schulen
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 5 – „Produktneutral für Bezirke und Schulen“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des angebotenen Herstellers (produktneutral) für Bezirke und Schulen.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 5 „Produktneutral für Bezirke und Schulen“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige
Die Hauptleistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).
Gegenstand des Vertrages Los 6 – „Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige“ ist die Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung interaktiver Präsentations- und Kommunikationstechnik des angebotenen Herstellers (produktneutral) für Senatsverwaltungen und Sonstige.
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 6 „Produktneutral für Senatsverwaltungen und Sonstige“ beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Die Rahmenverträge enthalten Klauseln, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3, III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A) (losunabhängig): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U;
III.1.1.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U;
III.1.1.3 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124; *A, *U
(Legende siehe III.1.1)
III.1.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U;
III.1.2.2 (A) (losunabhängig): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall; *E
(Legende siehe III.1.1)
zu III.1.2.2 (A): Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag
(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A;
III.1.3.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236; *U;
III.1.3.3 (A) (losunabhängig): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U;
III.1.3.4 (A) (losunabhängig): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welches die IT-Risiken innerhalb der gesamten Organisation berücksichtigt, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats – elektronische Kopie) eines beim Bieter etablierten Informations-Sicherheits-Managementsystems (ISMS); *L, *S;
III.1.3.5 (A) (je Los): Angabe von mindestens 1 Unternehmensreferenz zu Lieferung, Inbetriebnahme, Service und Schulung für interaktive Boards, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E III. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- detaillierte Beschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
- Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann.; *L, *S;
III.1.3.6 (A) (je Los): Nachweis, dass mindestens ein durch den Hersteller qualifizierter Trainer für Anwenderschulungen zur Verfügung steht; *L, *S;
III.1.3.7 (A) (je Los): Nachweis, dass mindestens zwei durch den Hersteller qualifizierte Monteure für die fachgerechte Montage der interaktiven Boards zur Verfügung stehen; *L, *S
(Legende siehe III.1.1)
- zu III.1.3.3 (A): mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.) Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird.
- zu III.1.3.4 (A): mindestens hinreichend beschriebenes Informations-Sicherheits-Managementsystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten Informations-Sicherheits‐Managementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig)
- zu III.1.3.5 (A): mind. 1 Unternehmensreferenz gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab Angebotsabgabe) ist,
in Summe Rollout (Lieferung, Wandmontage bzw. Montage auf Fahrgestell) von mind. 200 interaktiven Boards (Bildschirmdiagonale mind. 55"), im Schulumfeld Rollout von mind. 200 interaktiven Boards
- zu III.1.3.6 (A): mindestens ein durch den Hersteller zertifizierter Trainer je Los
- zu III.1.3.7 (A): mindestens zwei durch den Hersteller zertifizierte Monteure je Los
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.1 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U;
III.2.2.2 (A) (losunabhängig): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.; *A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/