WKP ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2021-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
WKP ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Im vorliegenden Gewerk sind die wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach BetrSichV auf dem Messegelände, dem CityCube Berlin, dem hub27 Berlin und dem ICC beschrieben.
Im vorliegenden Gewerk sind die wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach BetrSichV auf dem Messegelände, dem CityCube Berlin, dem hub27 Berlin und dem ICC beschrieben.
Der AN bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes, dass die Ausführung der Leistungen den deutschen Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitvorschriften, den Regeln der Technik sowie den deutschen und EU-weit allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht.
Die Qualifikation und aktuelle Zulassung zur Prüfung ist zwingend bei Angebotsabgabe und zu jedem Prüfbericht nachzuweisen.
Es gelten ferner die Hausordnung und das Hygiene-/Sicherheitskonzept der Messe Berlin und die allgemeinen Sicherheitsanweisungen für Mitarbeiter von Fremdfirmen auf dem Gelände der Messe Berlin.
zusätzliche Verlängerungsoption um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters,
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten zwei Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§ 266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§ 324, 324a StGB)und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, z. B. durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungendes Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger (nicht älter als sechs Monate). Für den Fall, dass die Beschäftigten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, reicht es aus, wenn durch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mindestens 80 % der Beschäftigten erfasst sind.
— Dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltendumwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.(nicht älter als sechs Monate).
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den drei vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage Angebotsformular der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Der Bieter hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit demvorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertemPersonal erbringen kann.
— Angabe von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung) siehe Angebotsformular. SpezielleAnforderungen/Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis.
Der Auftragnehmer muss sich um geeignete Aufenthaltsräume für sein Personal selbst kümmern. Stell tder Auftraggeber Räume/Stellflächen zur Verfügung, so hat sie der Auftragnehmer nach Beendigung alle rLeistungen in ordentlichem Zustand zu übergeben. Notwendige Renovierungs- und Säuberungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Alle Mitarbeiter des AN sowie dessen Subunternehmer müssen über eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis verfügen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist entsprechend §2a SchwarzArbG stets mit zuführen. Von Zollkontrollen auf dem Gelände der Messe Berlin ist auszugehen.
Nachweis eines Datenschutzbeauftragten.
Tariftreueerklärung
Nachweis zur Qualifikation oder Vergleichbares
Nachweis zur Zulassung zur Prüfung oder Vergleichbares
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist beträgt mindestend 30 Tage.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung können bis zum 18.10.2021 schriftlich gestellt werden. Eine Auskunfterteilung erfolgt ausschließlich schriftlich.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin