Ressortgemeinsame Evaluierung des zivilen Afghanistan-Engagements des AA, BMZ und BMI Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2021-0118

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auswaertiges-amt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415865
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ressortgemeinsame Evaluierung des zivilen Afghanistan-Engagements des AA, BMZ und BMI

Referenznummer der Bekanntmachung: VV-118-2021-0118
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ressortgemeinsame Evaluierung des zivilen Afghanistan-Engagements des AA, BMZ und BMI

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Auswärtiges Amt

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Auswärtige Amt (AA) wird zusammen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine ressortgemeinsame, strategische Evaluierung des zivilen Engagements in Afghanistan durchführen lassen. Dafür wird das BMZ-Portfolio in Federführung vom Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) evaluiert. Die Evaluierung des AA-Portfolios soll in Federführung eines externen Evaluatorenteams (AA-Auftragnehmer) durchgeführt werden, das im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählt wird. Das BMI vergibt seinen Auftrag ebenfalls extern. Diese strategische Evaluierung soll unter Bildung einer Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus dem DEval und den AA-AN und BMI-AN - stattfinden. Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist ein von beiden Evaluierungsteams gemeinsam erstellter Evaluierungsbericht, der durch hausspezifische Berichte für das AA (in Federführung durch den AA-Auftragnehmer) und das BMI (in Federführung durch den BMI-Auftragnehmer) sowie für das BMZ (in Federführung durch das DEval) ergänzt werden soll. Grundlage für diese Berichte soll ein gemeinsamer Inception Report (mit AA-, BMI- und BMZ-spezifischen Teilen) sein.

Der gemeinsame Evaluierungsgegenstand sind die von drei Häusern geförderten bi-und multilateralen Programme im Zeitraum von Anfang 2013 bis Ende 2021 sowie die Übergänge und Schnittstellen zwischen diesen Bereichen und zum militärischen Engagement. Für das AA-spezifische Portfolio wird der Schwerpunkt der Evaluierung auf folgenden Bereichen liegen: Stabilisierung (u. a. Unterstützung einer friedlichen Konfliktlösung, Professionalisierung der Polizei, Stärkung staatlicher und politischer Institutionen, Kleinwaffenkontrolle sowie Förderung von Menschenrechten und der Rechte von Frauen, Kindern und Jugendlichen), humanitäre Hilfe (u.a. Ernährungssicherung, Wasser- und Sanitärversorgung, Basisgesundheitsversorgung, humanitärer Schutz, Bereitstellung von Unterkünften, Katastrophenvorsorge und humanitäres Minenräumen) und Maßnahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (u. a. Stärkung der Zivilgesellschaft, Bildungsförderung, Wissenschafts- und Hochschulkooperation und Kulturerhalt). Weiterhin sind die Übergänge und Schnittstellen zu den BMI- und BMZ-Bereichen sowie zum militärischen Engagement zu untersuchen.

Ziel der Evaluierung ist es, eine unabhängige und umfassende Analyse und Bewertung des AA-Engagements - und in Zusammenarbeit mit dem DEval und dem BMI-Auftragnehmer - der Übergänge und Schnittstellen zu den Engagements der beiden anderen Ressorts vorzunehmen, um Erkenntnisse für die AA-Steuerung und die ressortgemeinsame Steuerung zu gewinnen und zu nutzen. Durch die Evaluierung sind zudem Erkenntnisse über v. a. Relevanz, Kohärenz, Effektivität, übergeordnete Wirkungen (Impact), Effizienz sowie Nachhaltigkeit bzw. Anschlussfähigkeit des Afghanistan-Engagements des AA sowie der drei Ressorts gemeinsam zu gewinnen. Weiterhin hat die Evaluierung Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des AA-Engagements sowie des Gesamtengagements und einzelner Maßnahmen, Strukturen und Prozesse zu liefern, um für Engagement in anderen fragilen Kontexten zu lernen und um ggfs. das bisherige Portfolio nachsteuern zu können.

Der Aufwand für diese Evaluierung wird vom AG auf ca. 625 Arbeitstage geschätzt. Nebenkosten wie z. B. Reisekosten für Reisen nach und in Afghanistan oder in die Region sind im Rahmen des Budgets zu kalkulieren. Vorgesehener Zeitraum ist März 2022 bis November 2023. Zu erbringende Leistungen beinhalten die Erstellung von Wirkungsmodellen, die Durchführung von Workshops, einen von den drei Evaluierungsteams gemeinsam erstellten Inception Report mit einem vom AA-AN erstellten AA-spezifischen Teil. Weiterhin soll durch den AN ein AA-spezifischer Evaluierungsbericht und gemeinsam mit dem DEval und dem BMI-Auftragnehmer ein ressortgemeinsamer Evaluierungsbericht verfasst werden.

Die Durchführung einer gemeinsamen Feldphase in Afghanistan durch das DEval und die AA- und BMI-Auftragnehmer ist von der weiteren Entwicklung in Afghanistan abhängig.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation der für die Auftragausführung vorgesehenen Projektleitung / Gewichtung: 13,81
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Evaluationsteams / Gewichtung: 25,11
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplanung / Gewichtung: 9,42
Qualitätskriterium - Name: Konzept für das strategische Evaluierungsvorhaben / Gewichtung: 21,66
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Siehe § 2 Abs. 4 des Vertragsentwurfs:

[...] Sobald nachgewiesen ist, dass die erhebbare Datenmenge und deren Qualität die Durchführung einer evidenzbasierten Evaluierung gewährleistet, wird die Auftraggeberin die Auftragnehmerin mit den weiteren Leistungen ab Meilenstein 2 beauftragen. Die Parteien streben an, diese Entscheidung einvernehmlich zu treffen. Bei unterschiedlicher Auffassung liegt das Letztentscheidungsrecht über die Weiterbeauftragung bei der Auftraggeberin; diese hat ihre Entscheidung zu begründen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Teilnahme von geeigneten Forschungsinstituten wird ausdrücklich begrüßt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis über einen Eintrag in das Handelsregister (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB bzgl. des Bewerbers bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft vor.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Angabe des Mindestumsatzes im Durchschnitt der letzten drei angegebenen Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018) in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) pro Jahr (A) je Bewerber bzw. pro Bewerbergemeinschaft (also als Summe des Mindestumsatzes aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft).

- Mindestanzahl von festangestelltem Personal je Bewerber bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018): 4.

- Betriebshaftpflichtversicherung (in Höhe von mind. 1 Mio € für Personenschäden / Sachschäden / Vermögensschäden) oder Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung vor Leistungserbringung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage von Referenzen über Leistungen, die mit dem hiesigen Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ergibt sich aus folgenden Aspekten

a) Expertise in der Konzeption und Durchführung von komplexen, projektübergreifenden Evaluationen im Bereich der Außenpolitik (z.B. Programm-Evaluation oder strategische Evaluation);

b) Expertise in der Evaluation im Bereich der Krisenprävention/Stabilisierung;

c) Expertise in der Evaluation im Bereich der humanitären Hilfe;

d) Expertise in der Evaluation im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik;

e) Expertise im Sicherheitssektor mit Fokus auf zivil-militärischer Zusammenarbeit;

f) Expertise in der Evaluation multilateraler Programme/ internationaler Organisationen;

g) Expertise in außenpolitischer Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Afghanistan;

h) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern wie z.B. Bundesministerien oder anderen obersten Bundesbehörden;

i) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Organisationen und/ oder Unternehmen aus dem Evaluationsbereich in einer Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung von Evaluationen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Sämtliche Referenzen müssen Projekte betreffen, deren Ausführungsende höchstens 10 Jahre zurückliegt.

Es müssen mindestens zwei Referenzen eingereicht werden. Jede Referenz muss im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mindestens zwei der vorgenannten Aspekte (a-i) abdecken. Sie kann auch mehr als zwei Aspekte abdecken. Erforderlich ist, dass diese Aspekte in der jeweiligen Referenzdarstellung genau benannt werden und eine hinreichende Beschreibung des referenzierten Projekts vorgenommen wird, anhand derer der Auftraggeber die Vergleichbarkeit im Hinblick auf die angegebenen Aspekte nachvollziehen kann. Eine Referenzdarstellung kann nur als Referenz gewertet werden, wenn diese weitgehend abgeschlossen ist.

Es müssen über die eingereichten Referenzen insgesamt mindestens acht der vorgenannten Vergleichbarkeitsaspekte (a-i) abgedeckt sein, wobei ein Vergleichbarkeitsaspekt dann als abgedeckt gilt, wenn er in mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Nähere Informationen zu den Bewertungskriterien im Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung der Bewerber) und Wertungskriterien im Verhandlungsverfahren (Wertung der Angebote) können den Vergabeunterlagen entnommen werden, die über die eVergabe-Plattform des Bundes unter http://www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt werden. Bewerberfragen werden fortlaufend beantwortet. Die Antworten werden ebenfalls über die eVergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/09/2021