Erwerb und Stilllegung von Emissionsgutschriften (CER) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zur Kompensation von Treibhausgasemissionen aus Flugreisen von Mitgliedern des Hamburger Senats sowie Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021001541
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb und Stilllegung von Emissionsgutschriften (CER) aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zur Kompensation von Treibhausgasemissionen aus Flugreisen von Mitgliedern des Hamburger Senats sowie Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - BUKEA - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von Emissionsgutschriften, die anschließend stillgelegt werden, um die THG-Emissionen durchgeführter Dienstflüge abzugelten. Der Erwerb von Emissionsgutschriften soll nicht nur der Abgeltung durch Flugreisen entstandener THG-Emissionen dienen, sondern auch dem zusätzlichen Ziel der Förderung nachhaltiger Entwicklung im Partnerland.
Los
Hamburg
Die Zahl der Projekte -und damit auch der Lose – in dieser Ausschreibung bestimmt sich anhand der Kosten der jeweiligen Emissionsgutschriften. Die Emissionsgutschriften der mittels der Bewertungskriterien ausgewählten Projekte werden aufsummiert, bis der ausgeschriebene Gesamtauftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) erreicht ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
E1) Es ist der Vordruck zur Eignung ausgefüllt und ggfs. unterzeichnet einzureichen.
E1) Mit dem Angebot ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mitzuteilen (einzutragen im Vordruck Eignung).
E2) Es sind zwingend die in dem Vordruck Eignung geforderten 3 Referenzen einzureichen.
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Es sind 3 Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.