Holzernte (Holzeinschlag- und bringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Havel-Oder-Spree (VOEK 239-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 239-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte (Holzeinschlag- und bringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Havel-Oder-Spree (VOEK 239-21)
Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Havel-Oder-Spree
Los 1 Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich Revier 10 (Krummeluch / NIederlehme) und Revier 11 (Rauen / Markgrafpieske)
Krummeluch / Rauen
-Krummeluch / Niederlehme vollmechanisierte Holzernte: 1.827 Fm
-Rauen / Markgrafpieseke vollmechanisierte Holzernte: 1.004 Fm
-Gesamtmenge: 2.831 Fm
Los 2 Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich Revier 13 (Ihlandsee / Wilkendorf)
Ithlandsee
-vollmechanisierte Holzernte
-Gesamtmenge: 2.052 Fm
Los 3 Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich Revier 14 (Picheberge / Biesow-Harnekop)
Picheberge
-vollmechanisierte Holzernte
-Gesamtmenge: 2.357 Fm
Los 4 Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich Revier 16 (Oranienburg / Lehnitz-Borgsdorf) und Revier 17 (Teufelsfenn / Lehnitz-Borgsdorf)
Oranienburg
Teufelsfenn
-vollmechanisierte Holzernte
-Einsatz von schweren Harvester mit. mögl. 2. Stammgreifer
-Gesamtmenge: 5.369 Fm
Los 5 Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich Revier 18 (Hohensaaten / Hohenfinow)
Hohensaaten
Hohenfinow
-vollmechanisierter Holzeinschlag: 607 Fm
-motormanueller Holzeinschlag: 3.452 Fm
-motormanueller Holzeinschlag, inkl. Verkehrssicherung an L29 - Absicherung + Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen
-Gesamtmenge: 4.059 Fm
Los 6 Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich Revier 21 (Spreeau / Naturerbe Bund Storkow)
Spreeau
Naturerbe Bund Storkow
-vollmechanisierte Holzernte
-nach Leistungsbeginn max. Abarbeitungsdauer 30 Tage
-Abschluss HE inkl. Rückung zwingend bis 28.02.2022 - Richtlinie Naturerbe Bund
-Gesamtmenge: 906 Fm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft
Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten)
2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten)
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG))
Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten)
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2.000.000,- €, Sachschäden 2.000.000,- € und Vermögensschäden 500.000,- €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
5. Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II enthalten)
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Holzbringung und Holzrückung
(im Vordruck Anhang II enthalten)
8. Referenzen
Eigenerklärung zu 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlosseneren Geschäftsjahren über die Dienstleistung von Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung): Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungsumfang in Festmetern, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Es sind keine Sammelreferenzen einzureichen, jeweils nur ein Referenzobjekt zu einem abgeschlosseneren Auftrag aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Leistungsumfang (Holzeinschlag inkl. Holzbringung) für alle 3 Referenzen muss mind. 2.000 FM insgesamt betragen!
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Eigenerklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft; Bezeichnung des Teilbereiches; Umfang
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen
Eigenerklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang
11. Eignungsleihe
Eigenerklärung, ob die Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung der Aspekte
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC- Kriterien. Der AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten. Der AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards. Für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten oder FSC-zertifizierten Flächen gewährleistet der AN, über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat zu verfügen und dies auf Verlangen vorzulegen. Folgende Tabelle gibt den Überblick über die von PEFC bzw. FSC anerkannten Forstunternehmer-Zertifikate:
Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ)
Kompetente Forstpartner (KFP-System)
Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts-, und Sicherheitsstandards für Forsttechnische Dienstleistungsunternehmen (KUQS-System)
RAL-Gütezeichen (GZ 244)
Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) Qualitätsregelung von der Stiftung für Qualität in der Forst-, Natur- und Landschaftsarbeit (SKBNL)
(siehe Ziff. II.6 der Leistungsbeschreibung)
---
Der Holzeinschlag findet zum Teil auf Flächen entlang öffentlicher Verkehrswege statt. Damit verbunden ist die Beantragung der behördlichen Genehmigungen und der notwendigen Verkehrsregelung durch den Auftragnehmer zu veranlassen. Dieser muss in seinem Angebot ebenfalls einkalkulieren, ob ein motormanueller oder vollmechanisierter Holzeinschlag vorgesehen ist (siehe LV-Bemerkungen). Auch die Distanzen zur Umsetzung der Holzbringung müssen berücksichtigt werden. Eine bestandesschonende Holzernte über Vor- u. Unterbauten muss zum Teil durch Stehendentnahme des ausscheidenden Bestandes gewährleistet werden (siehe LV-Bemerkungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
---
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
---
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
---
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
---
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
---
Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
---
Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 19.10.2021 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an:
EVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).