Nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau des Campus HafenCity in Hambu Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 100-21 BK
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau des Campus HafenCity in Hambu
In dem neu entstehenden Stadtteil HafenCity soll eine weiterführende 8-zügige Schule (4-zügiges Gymnasium, 4-zügige Stadtteilschule) als Campus sowie weitere soziale Nutzungsbausteine wie eine Kita entstehen. An das Grundstück grenzen an der Straße „Am Hannoverschen Bahnhof“ eine große Parkanlage, der Lohsepark mit Gedenkbereich und weiter östlich die Bahnanlagen, sowie im Süden die Versmannstraße. Die HafenCity Universität befindet sich in direkter Nachbarschaft. Während auf der Westseite des Lohseparks viele Wohnnutzungen entstanden sind, sind parallel zu den Bahnanlagen eher Bürogebäude in Planung bzw. auf der anderen Seite der Versmannstraße mit dem Campus-Tower schon realisiert.
Auf dem anspruchsvollen Baufeld soll eine moderne und nachhaltige Schule mit einer NRF von rund 14.039 m² für Schülerinnen und Schüler entstehen.
Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO-10-21-HLRW registriert.
Grundstücksangaben gem. vorbehaltlichem B-Plan:
- Grundstück: 11.300 m²
- GRZ: 0,9
- GFZ: 3,0
- Zahl der Vollgeschosse: V
- Schule 8-zügig: 14.039 m² NRF
- Sporthallenflächen:
- Dreifeldsporthalle: 1.750 m² NRF
- Zweifeldsporthalle: 1.140 m² NRF
- zus. Sporthallenfläche: 680 m² NRF
- Kita: 750 m² BGF
- Kita-Freifläche: 600 m²
Die besonderen Rahmenbedingungen mit ihren verdichteten urbanen Blockstrukturen sollen auch auf den Schulbau übertragen werden. Der Neubau soll allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Räume für Lehrerinnen und Lehrer und Verwaltung, Wirtschaftsflächen, Gemeinschaftsflächen und Flächen für den Ganztagesbedarf sowie Sportflächen aufnehmen.
Auf dem nördlichen Gebäudedach soll eine Kindertagesstätte mit 750 m² BGF und einer Außenanlage 600 m² entstehen. Es existiert eine Machbarkeitsstudie von Juli 2019, die Grundlage des Bebauungsplanentwurfs HafenCity 17 ist. Diese stellt eine machbare Lösung dar, ist aber nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Die planungsrechtlichen Vorgaben (s.o.) des Bebauungsplanentwurfs HafenCity 17 sind zu beachten.
Aufgrund der angrenzenden Bahntrasse sind besondere Schallschutzanforderungen für das Gebäude und die Außenanlagen zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird gemäß HafenCity Umweltzeichen (Gold/Platin) zertifiziert. Die Planung muss diese Zielsetzung ermöglichen.
Beachten Sie für eine bessere Übersicht über das Stadtbild bitte Folgendes: Stadtmodell Hamburg - hamburg.de
Die Kostenobergrenze für die Maßnahme beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (KG 300-500) inkl. USt.. Der genannte Betrag gilt als Kostenobergrenze und ist im Rahmen der Vorentwurfsplanung des Wettbewerbs einzuhalten. Die Fertigstellung der baulichen Maßnahme ist für August 2025 geplant.
Mit der weiteren Planung soll unverzüglich nach Beauftragung begonnen werden.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 12 Planungsteams ausgewählt werden. Die Teilnehmer müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Objektplaner und Landschaftsarchitekten, auftreten.
Von den 12 Teilnehmern sollen 10 Planungsteams mit aufgabenbezogener Bauerfahrung ausgewählt werden. Weiterhin soll je 1 Planungsteam der Kategorie „Junges Büro“ und 1 Planungsteam der Kategorie „Kleines Büro“ ausgewählt werden.
ANFORDERUNGEN AN ALLE PLANUNGSTEAMS
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
• Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie Eigenerklärung des Bewerbers sowie des Versicherers bzw. des Kreditinstituts über die Bereitschaft zur ggf. Erhöhung auf die vertraglich vereinbarten Deckungssummen (Anforderung siehe VI.3)
• Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen für die Leistungsbereiche Objektplanung und Freianlagen.
ANFORDERUNGEN AN PLANUNGSTEAMS MIT „AUFGABENBEZOGENER BAUERFAHRUNG“
Von „Planungsteams mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
• Erklärungen über die Umsätze des Bewerbers von mind. 1,2 Mio. Euro (netto) für den Leistungsbereiche Objektplanung und von mind. [Betrag gelöscht] Euro (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen,
• Erklärungen über die Beschäftigtenanzahl von mind. 12 festangestellten Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen für den Leistungsbereich Objektplanung und von mind. 2 festangestellten Landschaftsarchitekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH) für den Leistungsbereich Freianlagen,
• Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
PLANUNGSTEAMS DER KATEGORIE „JUNGES BÜRO“
Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
• Leistungsbereich Objektplanung: Nachweis für alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 01.01.2016 erfolgte,
• Leistungsbereich Freianlagen: Nachweis für alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Landschaftsarchitektenliste Landschaftsarchitektenliste einer Architektenkammer nach dem 01.01.2016 erfolgte
PLANUNGSTEAMS DER KATEGORIE „KLEINES BÜRO“
Von „Kleinen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
• Erklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre maximal 5 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH) für den Leistungsbereich der Objektplanung beschäftigt waren,
• Für den Leistungsbereich der Freianlagen wird keine Vorgabe zur maximalen Beschäftigtenanzahl gemacht.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
AUSWAHL DER PLANUNGSTEAMS MIT „BAUERFAHRUNG“
Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung sowie einem Referenzprojekt für den Leistungsbereich Freianlagen.
AUSWAHL DER „PLANUNGSTEAMS DER KATEGORIE „JUNGES BÜRO“ UND „KLEINES BÜRO“
Die Auswahl von je 1 Teilnehmer erfolgt per Losziehung.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
STÄDTEBAULICHE QUALITÄT;
FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT;
HOCHBAULICHES KONZEPT;
FUNKTIONALES KONZEPT.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekanntgegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Der Auslober stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 324.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 180.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 90.000,- Euro
2. Preis: 60.000,- Euro
3. Preis: 30.000,- Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dazu werden alle Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1. Wettbewerbsergebnis 45 %
2. Fachlicher Wert 10 %
3. Qualität 10 %
4. Ausführungszeitraum 5 %
5. Honorar 30 %
Näheres zu den Zuschlagskriterien ist den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ sowie „Zuschlagsmatrix“ zu entnehmen. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.
Die gemäß RPW 2015 ermittelte Wettbewerbssumme von 324.000,- Euro (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (144.000,- Euro) zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2015 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Leistungsphase 2 bis 4 Objektplanung gem. § 34 HOAI und Freianlagen gem. § 39 HOAI;
• Qualitätssichernde Bestandteile (mind. 15 Teilprozentpunkte) der Leistungsphasen 5 bis 8 Objektplanung gem. § 34 HOAI und Freianlagen gem. § 39 HOAI unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Zustimmung;
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI und Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
http://www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens SBH | Schulbau Hamburg unter:
http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
An alle Interessierten, die anonym die Unterlagen heruntergeladen haben, erfolgt kein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Arbeitsgemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Aufgrund der derzeitigen durch die COVID-19 Pandemie verursachten Situation behält sich die Ausloberin vor, das Rückfragenkolloquium/Preisrichtervorgespräch/Preisgericht mit einem reduzierten Teilnehmerkreis und ggf. unter Zuhilfenahme von digitalen Kommunikationsmöglichkeiten (Videokonferenz) durchzuführen. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Termin entsprechende Hinweise zum Veranstaltungsformat.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1) Auswahlbogen;
2) Bekanntmachung;
3) Bewerberbogen;
4) Angebotsaufforderung;
5) Verfahrenshinweise;
6) Auslobung.
Die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsdokumente sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]