Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Bau; Rahmenvertrag Herstellung Zwischenbauzustände Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52173

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Bau; Rahmenvertrag Herstellung Zwischenbauzustände Elektrotechnik

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52173
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Bau; Rahmenvertrag Herstellung Zwischenbauzustände Elektrotechnik

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311200 Elektroinstallationsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grundlagen:

Während der Sanierungsmaßnahmen müssen baubegleitend elektrotechnische Zwischenbauzustände hergestellt werden, z. B . müssen betrieblich notwendige Einrichtungen ständig versorgt werden. Hierzu werden provisorische Stromversorgungen zeitweise umverlegt bzw. angepasst werden.

Allgemeine Vorbemerkung:

Für die Planung, Herstellung, Lieferung und Montage und Dokumentation sind die Richtlinien der DB, die einschlägigen DIN -Normen, die EN - Normen sowie technische Regelwerke z.B. AGI, ABV und Druckschriften des Verbandes der Elektroindustrie VDE anzuwenden und einzuhalten.

Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.

Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch qualifizierte Mitarbeiter (Elektrofachkräfte) ausgeführt werden.

Alle eingesetzten Materialien müssen das VDE- Zeichen tragen.

Die angefragte Leistung bezieht sich auf den kompletten S21-Bereich inklusive Bonatzbau und angrenzende Bauwerke.

Ein Anspruch auf Abrechnung der voreingeschätzten Aufwandszeiten besteht nicht.

Der AN hat dem AG einen Nachweis über tatsächlich aufgewendete Stunden im täglichen Abstand zur Freigabe vorzulegen. Darin enthalten sein müssen ausreichend detaillierte Beschreibungen der Tätigkeiten, bezogen auf die einzelnen Sparten, mit Zuordnung zu den Mitarbeitern des AN.

Für den Materialeinsatz ist eine Preisliste eines Großhändlers, die mit dem Angebot abzugeben ist, beizulegen.

In den Stundensätzen sind alle anfallenden Neben- und Reisekosten zu inkludieren.

LV-Titel:

01.01.0010. Materialeinsatz

01.01.0030. Arbeitsmittel

01.01.0040. Bau- /Projektleiter

01.01.0050. Obermonteur

01.01.0060. Mitarbeiter/ Monteur

01.01.0070. Dokumentation Technischer Mitarbeiter

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 131-348914
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Empfangsgebäude Hauptbahnhof Stuttgart; Bonatzbau; Bau; Rahmenvertrag Herstellung Zwischenbauzustände Elektrotechnik

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinheim an der Murr
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71711
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/09/2021