App-Design und -Entwicklung [aa] Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-907-20210923_TNW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
App-Design und -Entwicklung [aa]
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Dienstleistungen bzgl. des Designs und der Entwicklung von Apps der HOCHBAHN.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Weiterentwicklung bestehender Apps mit straffem Zeitplan, sowie der Entwicklung und Veröffentlichung neuer Apps.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Rahmenvertrag für App-Design und -Entwicklung bei der Hamburger Hochbahn AG (iOS und Android) gemäß der Leistungsbeschreibung.
Maximal ist eine Verlängerung um zwei Mal ein Jahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Bezüglich der Teilnahmebedingungen der Punkte III. 1.1), III. 1.2) und III. 1.3) verweisen wir auf unser "Formular für die Eigenerklärungen und geforderte Nachweise" zum Teilnahmeantrag, welches auf der elektronischen Vergabeplattform DTVP (Deutsches Vergabeportal) abzurufen, auszufüllen und unter dem Punkt "Teilnahmeanträge" unterschrieben wieder hochzuladen ist.
1. Nachweis aktuelle Haftpflichtversicherung.
2. Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind.
3. Geschäftsbericht der letzten 3 Jahre.
4. Wirtschaftsauskunft (Kreditreform oder gleichwertig).
5. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre.
6. Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Siehe Formular "Eigenerklärung" aus den Verdingungsunterlagen. Das ausgefüllte Formular ist mit Anhängen einzureichen.
z.B. Benennung und Leistungsbeschreibung mit Angabe von Volumen (zeitlich und monetär) und Ansprechpartnern von mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Siehe Formular "Eigenerklärung" aus den Verdingungsunterlagen. Das ausgefüllte Formular ist mit Anhängen einzureichen.
Eine zügige Rücksendung der unter I.3 (im DTVP) abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist im Interesse des Teilnehmenden, da es bei einer verspäteten Zusendung der rechtsgültig unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung keine Fristenverlängerung gibt.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RCN7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]