Rahmenvereinbarung "Hamburger Kitahaus" Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 143-21 LG

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 144-381825)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung "Hamburger Kitahaus"

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 143-21 LG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg & Harburg) sowie für Gebäude des Uni- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Aufgrund des starken Bedarfes an Betreuungsplätzen im Vorschulischen Alter ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) gem. § 4a EU VOB/A über den Bau von 4 bis max. 12 Kitagebäuden (ca. 535 m² NRF/zweigeschossig und in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise) an den Hamburger Schulstandorten durch SBH beabsichtigt.

Aus der RV sind SBH und GMH abrufberechtigt.

Weiter siehe II.2.4 der Bekanntmachung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 144-381825

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9eb7e130-65ff-4399-8ec5-01776e023bcb

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e6f3d31a-f5ec-4cfb-bf90-b3d543ba104b

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 24.09.2021

Ortszeit: 10:00

muss es heißen:

Tag: 01.10.2021

Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.11.2021

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.11.2021

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 24.09.2021

Ortszeit: 10:00

Ort: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

muss es heißen:

Tag: 01.10.2021

Ortszeit: 10:00

Ort: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Die Einreichfrist wurde verlängert und endet nunmehr am 01.10.2021 um 10:00 Uhr. Die Bindefrist wurde entsprechend verlängert und endet am 30.11.2021.Es wurden keinerlei inhaltliche Änderungen am LV vorgenommen.