Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Gebiete N-10, N-11, N-12 und N-13 Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1189

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415580
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=415580
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Avifauna und Meeressäuger in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee; Gebiete N-10, N-11, N-12 und N-13

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1189
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90710000 Umweltmanagement
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BSH führt die Voruntersuchung in der Nordsee durch, um die Eignung von Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Hierzu muss u. a. die Meeresumwelt untersucht werden.

Ausgeschrieben sind hier die insg. vierjährigen Untersuchungen der Avifauna (Zug- und Rastvögel) und der Meeressäuger auf Grundlage des "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013). Die Untersuchungen betreffen die Gebiete N-10, N-11, N-12 und N-13 (gemäß Raumordnungsplan des BSH vom 19.08.2021 bzw. Flächenentwicklungsplan des BSH vom 18.12.2020; die Flächenzuschnitte und die zeitliche Reihung der Ausschreibung der Flächen ist z. T. noch nicht final bekannt, wird im Laufe des Auftrags jedoch bekannt gemacht) in der AWZ der Nordsee, auf denen für die Schutzgüter Avifauna (Rast- und Zugvögel) und Meeressäuger verschiedene Kampagnen durchzuführen sind.

Schiffsgestützte Untersuchungen der Gebiete N-10 und N-12 (= Flächen N-10.1, N-10.2, N-12.1, N-12.2, N-12.3 und N-12.4) sollen im Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2024 stattfinden. Schiffsgestützte Untersuchungen der Gebiete N-11 und N-13 (= Flächen N-11.1, N-11.2, N-13.1 und N-13.2) sollen im Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2026 stattfinden.

Die schiffsgestützten Untersuchungen umfassen:

- monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger (angesichts der Größe der Flächen kann für die schiffsgestützten Untersuchungen u. U. der parallele Einsatz von zwei Schiffen notwendig sein, um die Transekterfassungen an einem Tag durchzuführen)

- Transektausrichtung: Ost-West

- Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Gebiet min. ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und min. ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.

- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels C-PODs an 10 Stationen über den gesamten Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2026, wobei 8 Stationen in räumlicher Nähe der zu untersuchenden Gebiete liegen werden und 2 Stationen in Richtung Osten versetzt sein werden (Reaktivierung zweier Dauerstationen des Messnetzes: WB2, DT2).

Flugzeuggestützte Untersuchungen sollen über den gesamten Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2026 stattfinden und umfassen:

- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Meeresoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)

- Verteilung der Flüge: monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: 2 Wochen; in den Monaten November-Dezember und Januar- Februar jeweils mittig einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: 6 Wochen

- Das Untersuchungsgebiet umfasst die Gebiete N-10 bis N-13, Transektausrichtung: Ost-West

Die Untersuchungsergebnisse werden in geeigneter Weise in 4 gebietsbezogenen Abschlussberichten je Schutzgut (Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger) zu dokumentieren sein. Für das Gebiet N-10 muss zusätzlich nach dem ersten Jahr der Untersuchungen ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Nach Abnahme der Abschlussberichte sind diese von der Auftragnehmerin in die englische Sprache (Britisches Englisch) zu übersetzen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90711000 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
90712000 Umweltplanung
90713000 Beratung in Umweltfragen
90714000 Umweltaudit
90715000 Untersuchung von Verschmutzungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) auf den Gebieten N-10, N-11, N-12 und N-13 (gemäß Raumordnungsplan des BSH vom 19.08.2021 bzw. Flächenentwicklungsplan des BSH vom 18.12.2020), durchzuführen innerhalb des Zeitraums vom 01.07.2022 bis 30.06.2024 und 01.07.2024 bis 30.06.2026 (schiffsgestützte Untersuchungen), bzw. vom 01.07.2022 bis 30.06.2026 (flugzeuggestützte Untersuchungen). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:

Schiffsgestützte Untersuchungen der Gebiete N-10 und N-12 (= Flächen N-10.1, N-10.2, N-12.1, N-12.2, N-12.3 und N-12.4) sollen im Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2024 stattfinden. Schiffsgestützte Untersuchungen der Gebiete N-11 und N-13 (= Flächen N-11.1, N-11.2, N-13.1 und N-13.2) sollen im Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2026 stattfinden.

Die schiffsgestützten Untersuchungen umfassen:

- monatliche SAS-Fahrten (Schiffstransekte) zur Erfassung der Rastvögel und der Meeressäuger (angesichts der Größe der Flächen kann für die schiffsgestützten Untersuchungen u. U. der parallele Einsatz von zwei Schiffen notwendig sein, um die Transekterfassungen an einem Tag durchzuführen)

- Transektausrichtung: Ost-West

- Erfassung der Zugvögel während der Hauptzugzeiten (01. März bis 31. Mai und 15. Juli bis 30. November; 7 Tage/Monat, 4 Tage/halber Monat) mittels kombiniertem Einsatz eines Vertikalradars, Sichtbeobachtungen und Zugverhör von geeigneten Ankerpositionen (je Gebiet min. ein Ankerpunkt für den Frühjahreszug und min. ein Ankerpunkt für den Herbstzug) aus.

- Untersuchungen zur Habitatnutzung der Schweinswale mittels C-PODs an 10 Stationen über den gesamten Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2026, wobei 8 Stationen in räumlicher Nähe der zu untersuchenden Gebiete liegen werden und 2 Stationen in Richtung Osten versetzt sein werden (Reaktivierung zweier Dauerstationen des Messnetzes: WB2, DT2).

Flugzeuggestützte Untersuchungen sollen über den gesamten Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2026 stattfinden und umfassen:

- 10 Erfassungsflüge pro Jahr mit Hilfe hochauflösender (min. 2 cm/Pixel an der Meeresoberfläche) digitaler Videotechnik (min. 6 Bilder/s)

- Verteilung der Flüge: monatlich einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: 2 Wochen; in den Monaten November-Dezember und Januar- Februar jeweils mittig einen Flug, Mindestabstand zwischen den Flügen: 6 Wochen

- Das Untersuchungsgebiet umfasst die Gebiete N-10 bis N-13, Transektausrichtung: Ost-West

Die Untersuchungsergebnisse werden in geeigneter Weise in 4 gebietsbezogenen Abschlussberichten je Schutzgut (Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger) zu dokumentieren sein. Für das Gebiet N-10 muss zusätzlich nach dem ersten Jahr der Untersuchungen ein Zwischenbericht (je Schutzgut: Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger) vorgelegt werden. Nach Abnahme der Abschlussberichte sind diese von der Auftragnehmerin in die englische Sprache (Britisches Englisch) zu übersetzen.

Die Berichte haben eine Bestandscharakterisierung, eine Darstellung der Vorbelastungen, eine Bestandsbewertung sowie eine qualitative Auswirkungsprognose (Beschreibung der Wirkpfade) in Bezug auf die Schutzgüter Rastvögel, Zugvögel und Meeressäuger zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte. Die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Das BSH prüft alle Berichte, Überarbeitungen sind einzuplanen.

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte werden beim öffentlichen Auftraggeber Strategische Umweltprüfungen zu den (durch die Bundesnetzagentur, BNetzA) auszuschreibenden Flächen durchgeführt und die Eignung der Flächen geprüft.

Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, damit potentielle Bieterinnen und Bieter der Ausschreibungen der BNetzA auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse ihre Gebote kalkulieren können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber behält sich vor, von § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV Gebrauch zu machen. Die Leistungen wiederholen sich für den Zeitraum ab dem Jahr 2026 in Art und Umfang für andere Lokationen der Nordsee. Die gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen, an denselben Auftragnehmer, ohne weitere Ausschreibung vergeben werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
01/11/2021

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a. Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)

Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).

b. Eintragung in einem Handelsregister

Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).

c. Bestimmte Berechtigung erforderlich

Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).

Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a. Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):

[Betrag gelöscht] EUR

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters

b. Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):

Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung

Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:

für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR

für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR

In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt.

Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.

Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de

- VOL/B zu finden auf: http://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Downloads/Rechtsgrundlagen/VOLB.html?__blob=/

- "Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK4)" (BSH, 2013) zu finden auf: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.pdf?__blob=publicationFile&v=23

- Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
01/11/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.

Vorsorglich wird auf die Möglichkeit einer Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen; entsprechende Formulare sind in den Vergabedokumenten vorhanden.

- ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN:

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

- MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

- Angebotsschreiben

- Eigenerklärung für den Bewerber und jeden Unterauftragnehmer (soweit erforderlich)

- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen (soweit erforderlich)

- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe (soweit erforderlich)

- Bietergemeinschaft_Formblatt 401-L (soweit erforderlich)

- AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer

- Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation

- Referenzschreiben des Referenzgebers

- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung

- Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

- Deckungsnachweis der Versicherung

- REFERENZEN:

Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):

- Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

- Bezeichnung des Projekts;

- Beschreibung der Ausgeführten Leistung

- Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts;

- Auftragssumme brutto

- FACHSTUDIUM FACHKRÄFTE:

Biowissenschaften: Abgeschlossenes Studium in einem Studiengang der Biowissenschaften, Biologie, (marinen) Umweltwissenschaften, Landschaftsökologie mit dem Abschluss als Master/Diplom oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte, welche zur Erhebung/Bearbeitung/Auswertung biologischer Daten sowie Erstellung umfassender Berichte befähigen.

- DATENSCHUTZ:

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2021