Wartungs- und Prüfleistungen an Förderanlagen in Berlin VOEK 237-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 237-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs- und Prüfleistungen an Förderanlagen in Berlin VOEK 237-21
Die Leistungen umfassen 38 St. Förderanlagen, darunter 22 St. Personenbeförderungsanlagen, 8 St. Personen- und Lastenaufzüge, 1 St. Scherenhubtisch, 4 St. Lastenaufzüge und 2 St. Kleingüteraufzüge, 1 St. stationäre Überladebrücke in 11 Liegenschaften in Berlin. Überwiegend sind die dreimonatige-, in einem Fall die 12-monatige Wartung/Inspektion durchzuführen. Hinzu kommen für die meisten Anlagen die jeweils 24-monatige Zwischen- und Hauptprüfung durch eine ZÜS oder einen Sachverständigen und die Notrufaufschaltung. Bei Bedarf wird ein Notrufmodul gemietet und die Personenbefreiung in Anspruch genommen.
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Für die Leistungserbringung auf der Liegenschaft Fehrbelliner Platz 3 ist mindestens gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG ( sog. Ü2SabSchutz) sicherheitsüberprüftes Personal einzusetzen. Die Sicherheitsüberprüfung kann durch die Auftraggeberin (AG) nach Zuschlag erfolgen, falls sich das Unternehmen noch nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befindet. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.
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Grundlage für die Leistungserbringung sind die Besonderen Vertragsbedingungen.
Liegenschaften in den Berliner PLZ-Bereichen:
10117, 10317, 10623, 10707, 10719, 12307, 13405, 13587, 14109, 14193, 14195
Die Leistungen der Inspektion und Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind.
Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n (Anlagen 3a bis 3c „Besondere Vereinbarungen“) bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen. Die Inhalte der Arbeitskarte/n sind nicht abschließend und vollständig. Die Inspektion und Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
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Zu den Leistungen Wartungen und Inspektionen zählen weiterhin:
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung
a) § 10 hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbetriebsetzung, wenn Mängel, durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden
b) § 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung und Dokumentation der wiederkehrenden Prüfungen
c) § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei der zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadensfall. Alle Schreiben an Aufsichtsbehörden und/ oder Überwachungsstellen sind der AG als Durchschrift/ Kopie zeitgleich zuzuleiten.
- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.
- Belastungsgewichte sind vom AN in dem Umfang bereitzustellen, wie es in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1) dargestellt ist. Soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden.
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlage(n) und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) (mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung).
Leistungen per Fernbetreuung sind nicht zugelassen.
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In Fällen fehlender Ersatzteile oder Meldungen zur Störungsbeseitigung durch die AG hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung innerhalb der darin vereinbarten Fristen zu erbringen.
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Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)] bei der Durchführung der Zwischen- und Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS.
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Bei Materiallieferungen hat der AN die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der AN hat grundsätzlich für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel für die Dauer des Vertrages zu sorgen.
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Die Inspektionen und Wartungen sind nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften durchzuführen.
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Die Vergütung bestimmt sich nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten sowie Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung und Anlage. Die Vergütung erfolgt monatlich nach Leistungserbringung und Rechnungslegung und ist ausschließlich der Umsatzsteuer für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin ein Festpreis. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist bezogen auf den Lohnkostenanteil veränderlich. Etwaige Änderungen ergeben sich nach Maßgabe aus der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel gemäß Anhang I.2 zum Vertrag nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Werden in Anhang I.1 aufgeführte Aufzugs- oder weitere technische Anlagen oder Teile davon außer Betrieb gesetzt, ist für die Zeitspanne der Außerbetriebsetzung mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Dabei sind Wartung und eventuelle Instandsetzungsleistungen abzugrenzen und 2 separate Rechnungen zu stellen, mit jeweils einer eigenständigen (AG)-Bestellnummer.
Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen.Zu beachtende Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (s. Anhang I.5 Infoblatt Rechnungsstellung).
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Pflichten des AN:
1. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
2. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen, Richtlinien und Schutzvorschriften, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
3. Der AN hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Unterauftragnehmer übertragen.
4. Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
5. Erkennt der AN Fehler, welche die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit an den Aufzugs- oder weiteren technischen Anlagen gefährden können, hat er die AG unverzüglich zu benachrichtigen und erforderlichenfalls bei Gefahr im Verzug die Außerbetriebnahme der Aufzugs- oder weiteren technischen Anlagen zu veranlassen.
6. Fernmündliche oder mündliche Mitteilungen sind schriftlich zu bestätigen. Auf andere Fehler, die beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den vereinbarten Leistungen gehören, hat der AN die AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
7. Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der bestehenden Vorschriften andere Vereinbarungen zu diesem Vertrag notwendig werden, hat er die AG schriftlich darauf hinzuweisen.
8. Ein Betreten der Liegenschaften ist mindestens 6 Werktage vorher mit dem Nutzer abzustimmen. Der AN hat die Einhaltung der Sicherheitsregeln je Liegenschaft durch seine Mitarbeiter sicherzustellen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt oder vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
9. Zutrittsvoraussetzungen für die Liegenschaft WE 128054 Fehrbelliner Platz 3 in 10707 Berlin: Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Nachunternehmer muss mindestens über eine Sabotageschutzüberprüfung 2 nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG verfügen.
10. Leistungsnachweise: Der AN hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage in einem vorgegebenen Format zu dokumentieren.
11. Der Zeitpunkt der Durchführung der Leistungen ist mit dem Beauftragten der AG rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
12. Der AN hat die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG abzustimmen.
13. Sämtliche Verpflichtungen des AN aus diesem Vertrag gelten gleichermaßen auch für vom AN eingesetzte Unterauftragnehmer. Der AN ist daher verpflichtet, Unterauftragnehmer über sämtliche Regelungen dieses Vertrages in Kenntnis zu setzen und sie gegenüber der AG entsprechend zu verpflichten.
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Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden in nachfolgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
-Sachschäden: 1.000.000,- €
-sonstige Vermögensschäden: 500.000,- €
-Personenschäden: 2.000.000,- €.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Bei Erlangung personenbezogene Daten ist er verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 30.06.2028, wenn dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht. Die Kündigung des Vertrages durch den AN ist mit einer Frist von 9 Monaten zu Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang II beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit Angebot einzureichen.
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In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind anzugeben:
1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1.Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort
2.2. Bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die uständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB wie z.B. Verstößen gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei früherer Ausführung öffentlicher Aufträge und zu Verfehlungen, die die Unternehmensintegrität infrage stellen, sowie Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze wie gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle
weiter im Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anhang II) enthalten
4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. €, Sachschäden 1,0 Mio. €, Vermögensschäden 0,5 Mio €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
-Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle.
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart - Wartung und Prüfung von Förderanlagen - jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
s.o.
weiter im Vordruck "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Anhang II) enthalten
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6. Eigenerklärungen zur Leistungserbringung, dass
a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung
c) zur Leistungserbringung auf der Liegenschaft Fehrbelliner Platz 3 nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG - sog. Ü2SabSchutz).
d) für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG - sog. Ü2SabSchutz), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
e) hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG - sog. Ü2SabSchutz) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
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7. Leistungsbezogene Erklärungen und Angaben:
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart (Wartung und Prüfung von Förderanlagen) tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Wartung und Prüfung von Förderanlagen)
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8. Angaben zu Referenzen
- Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen der ausgeschriebenen Leistungsart (Wartung und Prüfung von Förderanlagen) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes
- Jährlicher Leistungsumfang (Angabe in € und Anzahl der Anlagen)
- Leistungszeitraum
- Leistungsart
- Name/Adresse/Tel-Nr. des Referenzgebers
Vergleichbar sind Referenzen, die im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Der Bieter ist verpflichtet, die Referenzgeber(Ansprechpersonen) vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
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9. Angaben zu Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.
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10. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern sind die Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten) anzugeben.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang IV). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
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11. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang IV). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder ein anderer vorliegender Registerauszug sind der Bietererklärung von Bietergemeinschaftsmitgliedern, Unterauftragnehmern oder Eignungsleihern mit Einreichung dieser Bieterauskunft beizulegen.
Zu Ziffer 8 unter III.1.3 - Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die den Leistungsort Berlin enthält.
Das einzusetzende Personal auf der Liegenschaft Fehrbelliner Platz muss gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (sog. Ü2Sabschutz) sicherheitsüberprüft sein. Das gesamte Personal (einschließlich Unterauftragnehmer) des AN ist von diesem vor Leistungsbeginn zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit den Tätigkeiten in der Liegenschaft bekannt gewordenen Vorgänge zu den Objekten, den Bediensteten der Liegenschaft, Arbeitsabläufen, usw. während und außerhalb der Arbeitszeit gegenüber jedermann zu strengster Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages weiter (Anhang I.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anhang 0)
- Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1)
- Formblatt Preisgleitklausel (Anhang I.2)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)
- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III), bei Angebot eines Festpreises über die Vertragslaufzeit
- Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang V)
- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle
- Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle.
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In der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben der Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis, der sich aus der in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang I.1) angegebenen Angebotssumme (in € netto pro Jahr) und der Summe der Nachweis- und Bedarfspositionen (Zwischensumme 02. in € netto pro Jahr) ergibt.
Den Zuschlag erhält das in diesem Sinne wirtschaftlichste Angebot.
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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 15.10.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland