Softwarelösung für die Gastroenterologie und Pneumologie Referenznummer der Bekanntmachung: AL 67/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung für die Gastroenterologie und Pneumologie
Ausgeschrieben wird die Bereitstellung und der Service für eine Softwarelösung zur Dokumentation und Befundung für die Gastroenterologie und Pneumologie der Charité - Universitätsmedizin Berlin, welche der Dokumentation von Behandlungen und Untersuchungen sowie der Erstellung von Befundberichten dient.
Berlin
Standardlos
99 * um jeweils 12 Monate
Wartungs- und Supportkosten p.a. außerhalb der Geschäftszeiten gem. Leistungsbeschreibung Ziff. 8.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen : Gesamtumsatz pro Jahr des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren Jahr (2018, 2919 und 2020).
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen pro Jahr des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren Jahr (2018, 2919 und 2020).
Vergleichbare Leistungen, sind Leistungen, welche die Implementierung und Rollout von Softwarelösungen für Gastroenterologien und Pneumologien beinhalten.
zu Eignungskriterium 1: Es wird ein jährlicher Umsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr mit der hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistung nachgewiesen.
2. Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren : Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2018, 2919 und 2020) oder aktueller mit vergleichbaren Leistungen
Vergleichbare Leistungen, sind Leistungen welche die Implementierung und Rollout von Softwarelösungen für die Gastroenterologie und/ oder die Pneumologie beinhalten.
zu Eignungskriterium 2: Mindestens 3 Referenzen, wobei jede Referenz Folgendes erfüllen muss:
a) Mind. 1 der 3 Referenzen muss von Unikliniken/Krankenhäuser sein
b) Umfang: mind. 10 Clients je Referenz
c) Jede Referenz muss das Feature Befundungssystem enthalten.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugealssen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]