A26 Funktionskontrollen, Monitoring, Risikomanagement Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-Stade-0654900102

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c11f81841-71f065941d547bce
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

A26 Funktionskontrollen, Monitoring, Risikomanagement

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-Stade-0654900102
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mehrjährige Funktionskontrollen in Kompensationsgebieten, einschließlich Gebietsbetreuung, mehrjährige avifaunistische Erfassungen, mehrjährige Erfassung von Wachtelkönigvorkommen (Risikomanagement), Dokumentation und Berichtswesen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE939 Stade
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mehrjährige Funktionskontrollen in Kompensationsgebieten, einschließlich Gebietsbetreuung, mehrjährige avifaunistische Erfassungen, mehrjährige Erfassung von Wachtelkönigvorkommen (Risikomanagement), Dokumentation und Berichtswesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 132
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Der Bewerber muss einen Nachweis erbringen, dass er im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversi-cherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.

Zusätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens

das Zweifache der Versicherungssummen beträgt; d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für

den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus

anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der

Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:

[Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

Nachweis von drei vergleichbaren Aufträgen. Vergleichbar sind faunistische Untersuchungen (Kar-tierungen) mit avifaunistischem Schwerpunkt oder ausschließlich avifaunistische Untersuchungen. Größe des Untersuchungsraums mindestens 50 Hektar je Auftrag. Auftragsvolumen mind. 30.000 € netto je Auftrag.

Der Bewerber muss mindestens Leistungen, für die unter 7.2 beschriebenen Referenzen erbracht

haben.

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:

Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren.

Der Bewerber muss mindestens vier festangestellte Mitarbeiter einschließlich Geschäftsfüh-rer/Inhaber mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher Ausbildung verfügen (Studium der Biolo-gie, Geographie, Landschafts- und /- oder Umweltplanung oder vergleichbar).

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkei-ten.

Der Bewerber muss mindestens über ein QM-System, entsprechend der DIN EN ISO 9001 verfü-gen. Eine Zertifizierung wird nicht gefordert. Es reicht ein entsprechender Nachweis über das QM-System.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Der Bewerber muss einen Nachweis erbringen, dass er im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversi-cherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.

Zusätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens

das Zweifache der Versicherungssummen beträgt; d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für

den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus

anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der

Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:

[Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

Nachweis von drei vergleichbaren Aufträgen. Vergleichbar sind faunistische Untersuchungen (Kar-tierungen) mit avifaunistischem Schwerpunkt oder ausschließlich avifaunistische Untersuchungen. Größe des Untersuchungsraums mindestens 50 Hektar je Auftrag. Auftragsvolumen mind. 30.000 € netto je Auftrag.

Der Bewerber muss mindestens Leistungen, für die unter 7.2 beschriebenen Referenzen erbracht

haben.

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:

Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten drei Jahren.

Der Bewerber muss mindestens vier festangestellte Mitarbeiter einschließlich Geschäftsfüh-rer/Inhaber mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher Ausbildung verfügen (Studium der Biolo-gie, Geographie, Landschafts- und /- oder Umweltplanung oder vergleichbar).

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkei-ten.

Der Bewerber muss mindestens über ein QM-System, entsprechend der DIN EN ISO 9001 verfü-gen. Eine Zertifizierung wird nicht gefordert. Es reicht ein entsprechender Nachweis über das QM-System.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

7.2 Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestäti-gung):

Kriterien Wichtung (v.H.)

§ 45 (4) Nr. 4 VgV: 30

Gesamtumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Erklärung über den kumulativen Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies umfasst die faunistischen Untersuchungen und Kartierungen mit dem Schwerpunkt Avifauna oder vergleichbare Aufträge (siehe Seite 3, § 46 (3) Nr. 1 VgV). Der Gesamtumsatz in diesem Bereich muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) betra-gen.

Wertung mit max. 3 Punkten:

größer oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 3 Punkte,

größer oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 2 Punkte,

größer oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 1 Punkt,

unter [Betrag gelöscht] Euro = Ausschluss.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV: 70

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Referenzprojekte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die in die-sem Zeitraum abgeschlossen wurden. Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein.

Es werden maximal 3 Referenzprojekte gewertet.

Nennung der Referenzprojekte mit:

Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,

Auftragssumme, Darlegung der erfolgten Leistung.

Wertung: Es können max. 9 Punkt je Referenz und max. 27 Punkte insgesamt erreicht werden. Für jedes Projekt wird die Auftragssummen, die Flächengröße und die Art der Kartierung bewertet.

1. Wertung der Auftragssumme pro Referenzprojekt:

größer [Betrag gelöscht] Euro = 3 Punkte,

kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 2 Punkte,

kleiner oder gleich [Betrag gelöscht] Euro = 1 Punkt

kleiner [Betrag gelöscht] Euro = 0 Punkte

2. Wertung der Fläche pro Referenzprojekt:

größer als 150 Hektar = 3 Punkte

kleiner oder gleich 150 Hektar = 2 Punkte

kleiner oder gleich 100 Hektar = 1 Punkt

kleiner als 50 Hektar = 0 Punkte

3. Art der Kartierungen:

Drei oder mehr Kartierungen im Bereich Avifauna = 3 Punkte

Zwei Kartierungen im Bereich Avifauna = 2 Punkte

Eine Kartierung im Bereich Avifauna = 1 Punkt

Keine Kartierung im Bereich Avifauna = 0 Punkte

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/10/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzung zur Bindefrist (Punkt IV.2.6)

Ende der Bindefrist: 28.02.2022

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von

Rechtsbehelfen: Gemäß §160 Abs. 3, Nr.4 GWB ist ein Antrag

auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/09/2021