Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes in Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 113-02300-Be 22 NA 28/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesregierung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes in Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Auftragsgegenstand ist die Winterdienstleistung auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes in Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin. Eine Winterdienstperiode umfasst den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres.
Bundeskanzleramt Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen. Die Summe der Räum- und Streuflächen beträgt 20.582,75 m². Die Summe der Fläche für Zwischenreinigung (Beseitigung Streugut) beträgt 3.376 m². Die Summe der Treppenstufen beträgt 301 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes in Berlin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind elektronisch im Standardrechnungsformat X-Rechnung einzureichen; die Zahlung erfolgt ebenfalls elektronisch.
Die Angabe bei V.2.4 "Gesamtwert des Auftrags" erfolgt aus rein technischen Gründen und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen. (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11012
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]