Bauüberwachung BW21 Heidenheim Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41085
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung BW21 Heidenheim Bahnsteige
Stutgart
Bauüberwachung BW21 Heidenheim Bahnsteige
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachung BW21 Heidenheim Bahnsteige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stutgart
Bauüberwachung BW21 Heidenheim Bahnsteige
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 01: Aufgrund von nicht vorgesehenen Bauleistungen hat sich die Bauzeit und der Leistungszeitraum / - umfang der Bauüberwachung verlängert.
BÜW in allen Betren und Sicherungsplänen benannt und schon in der Arbeitsvorbereitung der Arbeiten gemäß baubetrieblicher Anmeldung 200. Zeitverlust durch erneute Ausschreibung führt zu einem Baustillstand von mehreren Jahren und erheblichen Zusatzkosten/Finanzierungsrisiko.