Wärmedämmverbundsystem für den Neubau des Helmholtz-Instituts für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 30088084.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awi.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmedämmverbundsystem für den Neubau des Helmholtz-Instituts für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg
Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (Alfred-Wegener-Institut — AWI) ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven mit über 1.000 Mitarbeiter*innen. Das AWI beabsichtigt derzeit die Errichtung eines Neubaus für das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität an der Universität Oldenburg (HIFMB). Das HIFMB wurde 2017 gegründet und ist eine institutionelle Kooperation zwischen dem AWI und der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Weitere Einzelheiten zum Neubau enthält das Leistungsverzeichnis. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Wärmedämmverbundsystem.
HIFMB, Im Technologiepark 5, 26129 Oldenburg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Arbeiten:
Wärmedämmverbundsystem:
- WDVS (mineralisch) auf Holz, Stahlbeton, Mauerwerk, ca. 1.100 m²
- Silikonharzputz, Farbton anthrazit, ähnlich RAL 7037, ca. 1.100 m²
Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort enthaltenen Formblätter ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen zum Nachweis Ihrer Eignung vorzulegen:
PL. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124 "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A für den Nachweis PL ist ausgeschlossen.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf VHB-Formblatt 124) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (FBl. 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beschäftigten Arbeitskräfte jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (Aufschlüsselung gemäß FBl. 124) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
TL2. Referenzliste über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Wärmedämmverbundsystem) (Eigenerklärung) in den letzten 5 Jahren (Stichtag 30. September 2021) "oder" Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen (auf VHB-Formblatt 444).
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung (FBl. 235/236) gemäß Angebotsunterlagen einzureichen.
Die Bieter haben mit ihrem Angebot die "Erklärung zur Tariftreue (§ 4 Abs. 1 NTVergG) vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Für den Fall der Eignungsleihe ist diese Erklärung auch von den benannten Nachunternehmern vorzulegen.
Sofern keine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind Nachunternehmer zunächst mit dem Angebot nicht namentlich zu benennen, sondern für den Fall eines geplanten Nachunternehmereinsatzes ist nur das Verzeichnis der Leistungen (FBl. 235) mit dem Angebot einzureichen. Sofern das Angebot eines Bieters in die engere Wahl kommt, sind die Nachunternehmen mit FBl. 236 auf gesondertes Verlangen namentlich zu benennen und es sind auch die übrigen Nachweise für den/die benannten Nachunternehmer einzureichen (vgl. FBl. 211).
Abschnitt IV: Verfahren
Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und MeeresforschungAm Handelshafen 1227570 BremerhavenDeutschland
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 18.10.2021 an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Auftraggeber kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
7. Für die Ausführung der Leistungen gilt der jeweils aktuelle Mehrwertsteuersatz.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.