Abbrucharbeiten_nichtstatisch Referenznummer der Bekanntmachung: 20 20 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten_nichtstatisch
Nichtstatischer Abbruch für Sanierung und Ausbau eines Schulgebäudes
Charlottenstr. 19-21, 13156 Berlin
Nach Einrichtung der allgemeinen Baustelleneinrichtung und des Fassadengerüsts, welche durch den AG gestellt werden, beginnen die nicht statischen Abbrucharbeiten am Bestandsgebäude. Das Gewerk ist größtenteils zunächst allein auf der Baustelle, gegen Ende der Arbeiten sollen die Rohbauarbeiten beginnen sowie der Rückbau des Dachgeschoßes.
Geschätzte Hauptmassen sind:
Wandputz innen abschlagen: 9.910 m2,
Wandputz innen abschlagen, Ölanstrich: 3.980 m2,
Deckenputz abschlagen Stahlsteindecke: 2.400 m2,
Deckenputz abschlagen Holzbalkendecke: 910 m2,
Deckenputz abschlagen Kellergewölbe: 240 m2,
Abbruch GK-Wände: 310 m2,
Abbruch Bodenbelag: 3.000 m2,
Abbruch Fliesenbelag Wand/ Boden: 850 m2,
Fassadenputz abschlagen: 2.200 m2,
Abbruch der gesamten Haustechnik bestehend aus Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.
Rückbau aller Außentüren, Fensterbänke, innen/ außen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbrucharbeiten_nichtstatisch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/