Bekanntmachung Vertragsabsicht PG 31 Schuhe
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
§ 127 Absatz 1 SGB V
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung Vertragsabsicht PG 31 Schuhe
Die BARMER und die TK beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V für die Produktgruppe PG 31 Schuhe über eine Versorgung der Versicherten der BARMER, TK und HEK, einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen, abzuschließen.
Das bisherige Kategorienmodell wird unverändert fortgesetzt und die bekannten Rahmenbedingungen hinsichtlich Qualität, Beschaffenheit, Abgabemenge etc. gilt es weiter zu berücksichtigen. Wir bitten daher um Übersendung von konkreten Preisvorstellungen für die einzelnen Produkte.
Angebote sind der BARMER und der TK bis zum 22.10.2021 an die E-Mail-Adresse [gelöscht] sowie [gelöscht] unter Angabe des
Betreffs "Bekanntmachung PG 31 Schuhe" zu richten.
Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen, besteht für Sie jederzeit.
Fortsetzung unter Ziffer II.2.14
Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Produktbeschreibungen der Produktgruppe 31 Schuhe sowie deren Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Hilfsmittelverzeichnis - GKV-Spitzenverband
Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet.
Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V müssen die Voraussetzung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt sein.
Der Leistungserbringer hat den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen durch Vorlage eines Zertifikats von einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen (vgl. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V). Weitere Information erhalten Sie unter: Präqualifizierung - GKV-Spitzenverband
Nach Vertragsabschluss können Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse dem Vertrag während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner jederzeit beitreten, soweit sie – bzw. die (Verbands-) Mitglieder – nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.
Automatische Vertragsverlängerung.
Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Fortsetzung Ziffer II.1.4
Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. E-Mail-Adressen unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung PG 31 Schuhe".
Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungserbringer können nur Vertragspartner sein, wenn sie die Voraussetzung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch die Vorlage eines Zertifikats nach einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen (vgl. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V).
Die Erfüllung der Anforderung ist nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation).
Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht.
Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht.
Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland