Architektenleistungen für die denkmalgerechte Hüllensanierung und Instandsetzung des Alexander von Humboldt Gymnasiums, Oberspreestr. 173, 12555 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: TK 08102021-0900
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 176-458215)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die denkmalgerechte Hüllensanierung und Instandsetzung des Alexander von Humboldt Gymnasiums, Oberspreestr. 173, 12555 Berlin
Das Schulgebäude des heutigen Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums wurde nach Plänen des Architekten Max Taut zwischen 1928 und 1929 im Ortsteil Treptow-Köpenick errichtet und wird in der Berliner Denkmalliste als Gesamtensemble geführt.
Es sollen Architektenleistungen für die denkmalgerechte Hüllensanierung, die Schaffung eines 2. Rettungsweges sowie die Herstellung von Barrierefreiheit vergeben werden. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt (1. BA: Hüllensanierung und 2. Rettungsweg; 2. BA Herstellung Barrierefreiheit).
Die Vergabe beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Gesamtmaßnahme sowie die Leistungsphasen 4 bis 8 für den 1. BA sowie besondere Leistungen.
Die Gesamtbaukosten (brutto) belaufen sich auf ca. 7,1 Mio. €.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).