Rahmenvereinbarung über anwendungsbezogene Serviceleistungen SAP

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 171-446404)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über anwendungsbezogene Serviceleistungen SAP

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über anwendungsbezogene SAP-Serviceleistungen insbesondere zu den Themen Systemaktualisierung, modulspezifisches Customizing und Weiterentwicklung des SAP-Systems abzuschließen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 171-446404

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

M 13: Spezialisten in der Weiterentwicklung und Betreuung von XFT Produkten (hier: Personnel File): 3 Mitarbeiter mit folgender Qualifikation:

• Mindestens 3 Projektreferenzen in der Einführung und Weiterentwicklung des XFT Invoice Manager

muss es heißen:

M 13: Spezialisten in der Weiterentwicklung und Betreuung von XFT Produkten (hier: Personnel File): 3 Mitarbeiter mit folgender Qualifikation:

• Mindestens 3 Projektreferenzen in der Einführung und Weiterentwicklung des XFT Personnel File

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Redaktionsversehen