Planung BIM Bleichrode, Werther und Artern Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42743
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung BIM Bleichrode, Werther und Artern
Leipzig
Planungsleistungen mit BIM VSt Werther Lph 1-4,
Objektplanung Verkehrsanlagen, Techn. Ausrüstung, planungsbegleitende Vermessungsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen mit BIM VSt Bleicherode, Werther, ArternLos 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig
Planungsleistungen mit BIM VSt Werther Lph 1-4,
Objektplanung Verkehrsanlagen, Techn. Ausrüstung, planungsbegleitende Vermessungsleistungen
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Nt 16: Anpassung der Oberleitungsanlage in Los 2, Vst Werther
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde festgestellt, dass die Erneuerung der Bahnsteige Einfluss auf die bestehende OLA hat. Es muss sichergestellt werden, dass der elektrifizierte Eisenbahnbetrieb während und nach der der Umbaumaßnahme des Bahnsteiges weitergeführt werden kann.
Ein Wechsel des AN für diese Teilleistung erfordert erheblichen organisatorischen und nicht vorhersehbaren finanziellen Aufwand.