Bereitstellung von Microsoft-Lizenzen und strategische Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: FE3-907-20210922_TNA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Microsoft-Lizenzen und strategische Beratung
Der Auftragsgegenstand ist die Lieferleistung von Microsoft-Lizenzen, sowie die Abrechnung der MS-Azure Consumption als Reseller.
Für die stetige Weiterentwicklung im Hinblick auf die
sich ständig verändernde Microsoft Lizenzwelt sucht die Hamburger Hochbahn AG ein zuverlässiges Partnerunternehmen, welches als Lizenz-Reseller nicht nur unkompliziert die benötigten Lizenzbuchungen vornimmt, sondern die Hamburger Hochbahn AG auch im Hinblick auf die sich bietenden Möglichkeiten in der Microsoft-Lizenzwelt strategisch berät.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Der Auftragsgegenstand ist die Lieferleistung von Microsoft-Lizenzen, sowie die Abrechnung der MS-Azure Consumption als Reseller.
Für die stetige Weiterentwicklung im Hinblick auf die
sich ständig verändernde Microsoft Lizenzwelt sucht die Hamburger Hochbahn AG ein zuverlässiges Partnerunternehmen, welches als Lizenz-Reseller nicht nur unkompliziert die benötigten Lizenzbuchungen vornimmt, sondern die Hamburger Hochbahn AG auch im Hinblick auf die sich bietenden Möglichkeiten in der Microsoft-Lizenzwelt strategisch berät.
Siehe Verdingungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Bezüglich der Teilnahmebedingungen der Punkte III. 1.1), III. 1.2) und III. 1.3) verweisen wir auf unser "Formular für die Eigenerklärungen und geforderte Nachweise" zum Teilnahmeantrag, welches auf der elektronischen Vergabeplattform DTVP (Deutsches Vergabeportal) abzurufen, auszufüllen und unter dem Punkt "Teilnahmeanträge" unterschrieben wieder hochzuladen ist.
Eine zügige Rücksendung der unter I.3 (im DTVP) abrufbaren Vertraulichkeitserklärung ist im Interesse des Teilnehmenden, da es bei einer verspäteten Zusendung der rechtsgültig unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung keine Fristenverlängerung gibt.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gemäß Verdingungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnetet Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, ist zwingend die Bewerbung der Bietergemeinschaft auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RCFY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]