Bf. Berlin-Zoologischer Garten, 3. BA - Bundespolizei Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51197
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Berlin-Zoologischer Garten, 3. BA - Bundespolizei
Bauüberwachung und Bauleitung (Baustelleneinrichtung und Entkernung)
Die zu überwachenden Baumaßnahmen beinhalten die Vorbereitung und Durchführung der Entkernung der derzeitigen und zukünftigen Flächen der Bundespolizei am Bf. Berlin Zoologischer Garten inkl. Baustelleneinrichtung:
1. Koordinierung der Einrichtung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung im Bereich Hardenbergplatz sowie Jebensstraße (Achsen 23 – 27),
2. Koordinierung der Vorhaltung der Baustelleneinrichtung im Bereich der Jebensstraße (Achse 7 – 10) inkl. der Containeranlage des AG zur Nutzung durch die Projektleitung und die Bauüberwachung,
3. Bauleitung und Bauüberwachung der Entkernung in den Achsen 23 – 27
Es sind dabei die nf. benannten Leistungen zu erbringen:
- Grundleistung vertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen / Ausrüstungstechnik für Verkehrsanlagen
- Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU / VV BAU-STE des EBA
- Leistungen nach Baustellenverordnung während der Ausführung
- Fachtechnische/bauvertragliche Bauüberwachung bei Gebäuden
- Fachtechnische/bauvertragliche Bauüberwachung Techn. Ausrüstung von Gebäuden (TGA)
- Abfallmanagement
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf. Berlin-Zoologischer Garten, 3. BA - Bundespolizei
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.