Stuttgart Hbf (tief) Entrauchungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43120
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart Hbf (tief) Entrauchungsanlagen
Stuttgart
In der Station Stuttgart Hauptbahnhof (tief) wird eine Entrauchungsanlage errichtet. Für diese Anlage ist die Stromversorgung (AV/SV) zu errichten.
In diesem Zusammenhang sind auch die bestehenden 50Hz-Anlagen der einzelnen Konzernunternehmen zu trennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stuttgart Hbf (tief) Entrauchungsanlagen
Ort: Neustadt/Weinstr.
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
In der Station Stuttgart Hauptbahnhof (tief) wird eine Entrauchungsanlage errichtet. Für diese Anlage ist die Stromversorgung (AV/SV) zu errichten.
In diesem Zusammenhang sind auch die bestehenden 50Hz-Anlagen der einzelnen Konzernunternehmen zu trennen.
Ort: Neustadt/Weinstr.
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 07: Auf der Ebene D im Raum 033 befinden sich Unterverteiler UV 11D Netz und UV 11D Not. Die bestehenden Verteiler müssen versetzt werden, da an der Stelle des Raumes 033 die Entrauchungskanäle eingebaut werden. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Vertrages und ist zusätzlich zu beauftragen.
Ein Wechsel des AN ist aus terminlichen Gründen nicht möglich. Eine Ausschreibung und Vergabe der Leistung wäre terminlich und wirtschaftlich unverhältnismäßig und nicht vertretbar. Sofern ein anderer Auftragnehmer beauftragt wird, wäre die Terminschiene der im Zusammenhang stehenden Arbeiten im Projekt massiv gestört, es würden weitere Folgekosten entstehen.