1346-AS-Druckerverbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 1346-AS-Druckerverbrauchsmaterial
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
1346-AS-Druckerverbrauchsmaterial
Die BWI GmbH sowie die Dienststellen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung haben derzeit u.a. Drucker, Multifunktionsgeräte, Plotter und Scanner des Herstellers Hewlett Packard (HP) im Einsatz und haben insofern insbesondere laufenden Bedarf für die Versorgung mit Verbrauchsmaterial.
Die BWI ist damit beauftragt worden, für das Bundesministerium der Verteidigung (nachfolgend "BMVg" genannt) und die Bundeswehr eine vertragliche Grundlage für den Erwerb von Druckerverbrauchsmaterial für HP-Geräte zu schaffen. Die konkret durch den Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mit der beabsichtigten Vergabe bzw. dem im Rahmen der Vergabe abzuschließenden Rahmenvertrag soll für die BWI GmbH sowie die Dienststellen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung eine rechtliche Grundlage für die produktneutrale Beschaffung und Rückführung von Verbrauchsmaterial inklusive der fachgerechten Entsorgung/Wiederverwendung von rückgeführtem Verbrauchsmaterial geschaffen werden. Austausch und Einbau des Verbrauchsmaterials werden vom Auftraggeber selbst übernommen und sind nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrags.
Hinweis: die BWI soll unter diesem Rahmenvertrag selbst nicht abrufberechtigt sein. Stattdessen sollen das BMVg und die in diesem Rahmenvertrag nachfolgend näher bezeichneten Stellen des BMVg der Bundeswehr berechtigt sein, den Auftragnehmer auf Grundlage des abzuschließenden Rahmenvertrags im Namen und auf Rechnung des Bundes mit der Erbringung der Vertragsleistungen zu beauftragen. Somit wird die BWI nicht in Rechte und Pflichten des Rahmenvertrages eintreten.
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die geschätzten Mengen sowie die Obergrenze sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1794751902d-27395d8f937b0bc5
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1794751902d-27395d8f937b0bc5
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1794751902d-27395d8f937b0bc5
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.