Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Garmisch-Partenkirchen, Lahr und Seehausen; Hausmeisterservice an den Wetterstationen Garmisch-Partenkirchen, Bad Kissingen, Weiden, Meiningen und Seehausen; Winterdienst an der Wetterstation Meiningen des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: OV-46451/21-STE-ULL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Garmisch-Partenkirchen, Lahr und Seehausen; Hausmeisterservice an den Wetterstationen Garmisch-Partenkirchen, Bad Kissingen, Weiden, Meiningen und Seehausen; Winterdienst an der Wetterstation Meiningen des Deutschen Wetterdienstes
Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Garmisch-Partenkirchen, Lahr und Seehausen; Hausmeisterservice an den Wetterstationen Garmisch-Partenkirchen, Bad Kissingen, Weiden, Meiningen und Seehausen; Winterdienst an der Wetterstation Meiningen des Deutschen Wetterdienstes
Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Garmisch-Partenkirchen
Wetterstation Garmisch-Partenkirchen, Am Herrgottschrofen 1a, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Sensor- und Geländepflege an der Wetterstation Garmisch-Partenkichen gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Garmisch-Partenkirchen
Wetterstation Garmisch-Partenkirchen, Am Herrgottschrofen 1 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Hausmeisterservice an der Wetterstation Garmisch-Partenkirchen gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Lahr
Wetterstation Lahr, David-Schieni-Str. 50, 77933 Lahr
Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Lahr gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Bad Kissingen
Bad Kissingen, Am Rodweg 100, 97688 Bad Kissingen
Hausmeisterservice an der Wetterstation Bad Kissingen gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Weiden
Wetterstation Weiden, Leuchtenberger Str. 81, 92637 Weiden
Hausmeisterservice an der Wetterstation Weiden gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Winterdienst an der Wetterstation Meiningen
Wetterstation Meiningen, Herpfer Straße 22, 98617 Meiningen-Dreißigacker
Winterdienst an der Wetterstation Meiningen gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 30.04.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.04.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 30.04.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Meiningen
Wetterstation Meiningen, Herpfer Straße 22, 98617 Meiningen-Dreißigacker
Hausmeisterservice an der Wetterstation Meiningen gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Hausmeisterservice an der Wetterstation Seehausen
Wetterstation Seehausen, Grashöfer Weg 12, 39615 Seehausen
Hausmeisterservice an der Wetterstation Seehausen gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Seehausen
Wetterstation Seehausen, Grashöfer Weg 12, 39615 Seehausen
Gelände- und Sensorpflege an der Wetterstation Seehausen gemäß Leistungsbeschreibung
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2023. Sofern der Vertrag
nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um
jeweils ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.03.2026, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf
Verlängerung der Vertragszeit über den 31.03.2026 hinaus zu den dann
geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung
des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate
vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen
sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax:+49 (0)228 / 94 99-163