Leasing von Dienstfahrrädern Referenznummer der Bekanntmachung: AL 69/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von Dienstfahrrädern
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, beabsichtigt einen Rahmenvertrag für das Leasing von 500 Dienstfahrrädern zu vergeben.
Zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer wird ein Rahmenvertrag über die zu erbringenden Dienstleistungen geschlossen. Dieser umfasst die Schaffung und das Management aller Leistungsprozesse von Bestellung bis Beendigung wie auch Rückführung und Schadensabwicklung. Darüber hinaus schließt die Auftraggeberin einen Leasingrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer oder einer vom Auftragnehmer bestimmten Leasinggesellschaft, in dem die Rahmenbedingungen (z. B. Zahlungsabwicklung, Formalitäten zum Leasing, Vertragslaufzeiten, Versicherung, Datenschutz etc.) für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden.
Berlin
Standardlos
1 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) und des Jahresumsatzes (netto) mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen jeder Art in der Bereitstellung von Leasingfahrrädern.
2. Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung.
Hinweis: Sollten die erforderlichen Deckungssummen zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber/Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung, die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in jedem Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
a) Sachschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
b) Personenschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie
c) Vermögensschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
3. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen: Nachzuweisen sind Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum vom 01.09.2018 bis 31.08.2021 oder aus laufenden Verträgen.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen jeder Art in der Bereitstellung von Leasingfahrrädern.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
zu Eignungskriterium 3: Gefordert sind für jeden Betrachtungszeitraum (01.09.2018 – 31.08.2019, 01.09.2019 – 31.08.2020, 01.09.2020 – 31.08.2021) so viele Referenzen, dass eine Bereitstellung vergleichbarer Leistungen in jedem der 3 Betrachtungszeiträume in Art und Umfang zur ausgeschriebenen Leistung und in vergleichbarer Unternehmensgröße (mind. 10.000 Mitarbeitende) zur Auftraggeberin nachgewiesen wird.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]