Funknetzplanung Fördergebiete Referenznummer der Bekanntmachung: 23-VST-E-2021 (#MIG27)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toll-collect.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.netzda-mig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Funknetzplanung Fördergebiete
Im Prozess des vorbereitenden Verfahrens der Mobilfunkförderung des Bundes ist durch die MIG die Funknetzplanung für potentiell förderwürdige Standorte in "weißen Flecken" durchzuführen. Die Funknetzplanung ermöglicht die Identifikation von Bereichen (Suchkreisen) in denen eine erforderliche Liegenschaft identifiziert werden muss. In einem zweiten Schritt müssen durch die Funknetzplanung die genauen Standortkonfigurationen abgeleitet werden. Die Überprüfung von technischen Vorgaben für die Übergabe von Funknetzdaten durch das Betreiben sowie die Bewertung von Ergebnissen der Markterkundung sind weitere Leistungskomponenten.
Die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen beinhalten alle Leistungen, die vom AN erbracht werden. Da auch die MIG in einer zusätzlichen Auftraggebereigenschaft ist, tritt bei Beschaffungen der MIG diese an die Stelle von TC. Dabei kann es sein, dass TC dann in solchen Fällen ausdrücklich stellvertretend für die MIG tätig wird.
Naumburg, Berlin
Die zu erbringenden Dienstleistungen beinhalten Funknetzplanungsleistungen, insbesondere:
- Überprüfung der Erreichung von Versorgungszielen anhand von Versorgungskarten in 4G und Identifikation von Fördergebieten
- Bewertung der Standorteignung von Standortkandidaten für den 4G-Ausbau
- Durchführung/Vergleich der Planung der Versorgungsabdeckungen, die durch potenzielle Standorte erreicht werden kann
- Durchführung von Funknetzplanungen anhand von Suchkreisen und vorhandenen Liegenschaften der öffentlichen Hand zur Ermittlung von potenziellen Mobilfunkstandorten, die eine bestmögliche Mobilfunkversorgung durch möglichst viele Mobilfunknetzanbieter ermöglichen.
- Pflege von Standortdaten und Sicherstellung der Datenqualität
- Ableitung von technischen Spezifikationen für den Austausch von Funknetzdaten
- Bestimmung der Standortcharakteristika für die Standortplanung
- Aufbereitung von Analyse-Ergebnissen für die Stakeholder
Der Dienstleister wird auf Seiten des Fördermittelgebers tätig werden, insoweit dürfen keine Konfliktsituationen mit potenziellen Fördermittelempfängern bestehen. Unternehmen, die sich so einschätzen, dass sie gemäß der Förderrichtlinie "Mobilfunkförderung" vom 08.08.2021, veröffentlicht am 21.06.2021 im Bundesanzeiger, selbst Fördermittel beantragen werden, kommen daher für diese Dienstleistung nicht in Betracht. Hinsichtlich Unternehmen, die mit solchen Unternehmen konzernrechtlich auf sonstige Weise verbunden sind, besteht auch eine Vermutung einer Konfliktsituation, insoweit wird der Maßstab des § 6 VgV entsprechend angewendet.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Rahmenvertrag nicht zwei Monate vor Ablauf durch TC/MIG oder nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftragnehmer gekündigt wird. Die maximale (verlängerte) Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vor-stehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro der öffentliche Auftraggeber für die Bieterin / den Bieter, die oder der den Zuschlagen erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen muss.
3. Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft)
4. ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer)
5. Sonstiges: Ausländische Bewerber/Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2018, 2019, 2020 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Für die Eignungsangaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
1. Unternehmensdarstellung:
Der Bewerber/Bieter hat eine Präsentation seines Unternehmens/der Bewerber-/Bietergemeinschaft und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern auf möglichst 2 Seiten einzureichen.
2. Nennung und eine persönliche Referenzerfahrung einer für die Funknetzplanung vorgesehenen Person (m/w/d):
mit Darstellung von einer persönlichen Referenz hinsichtlich Funknetzplanungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurde (mit Benennung des Auftraggebers und Bezeichnung des Referenzobjektes,).
Die Darstellung der persönlichen Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
- Name der für die Funknetzplanung vorgesehenen Person, welche die Referenz erbracht hat.
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer (sofern nach DSGVO möglich),
- Benennung des Referenzobjektes,
- Angabe zu Funknetzplanungsleistungen durch die vorgesehene Person in den letzten drei Jahren.
3. Angabe zu KMU: Angabe, ob hinsichtlich der Einstufung als kleines und mittelständisches Unternehmen eine Mitarbeiteranzahl von weniger als 250 Festangestellten.
Für die Eignungsangaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
Zu 2. Verantwortliches Personal Funknetzplanung
- Mindestens ein persönliches Referenzprojekt, bei dem Funknetzplanungsleistungen durch eine für die Funknetzplanung vorgesehene Person in den letzten drei Jahren erbracht wurde
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung / Angebotsaufforderung / Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als dynamisches Verfahren im Sinne der §§ 22 ff. VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch einen Teilnahmeantrag/Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf.
2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.
Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.
3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.
Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:
1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an.
2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "Funknetzplanung Fördergebiete" zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen".
3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation".
4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FRCHA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.